(ots) - Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) und
zuständige Landesbehörden erhalten mehr Kompetenzen
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:
"Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Zolls verbessert. Zur Bekämpfung der
Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs, der
Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung erfolgt zugleich eine
Stärkung der für die Schwarzarbeitsbekämpfung insgesamt zuständigen
Behörden, indem Kompetenzen ausgebaut, Prüfungsbefugnisse
vereinheitlicht und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden vertieft
wird. So werden z. B. die Prüfungsbefugnisse - die bereits im
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normiert wurden - auf die für die
handwerks- und gewerberechtliche Schwarzarbeit zuständigen
Landesbehörden ausgedehnt.
Die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein neues
IT-Verfahren vereinfacht die Vorgangsbearbeitung und schafft die
technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch mit anderen für
die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständigen Behörden.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält zudem einen
automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des
Kraftfahrt-Bundesamtes. Dieser automatisierte Zugriff wird auch für
die Finanzämter wieder ermöglicht. Damit können Daten für die
jeweiligen Ermittlungstätigkeiten schneller und effizienter abgerufen
werden."
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