PresseKat - Rheinische Post: Alzheimer Gesellschaft kritisiert Teilhabegesetz als verfassungswidrig

Rheinische Post: Alzheimer Gesellschaft kritisiert Teilhabegesetz als verfassungswidrig

ID: 1436646

(ots) - Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat das
neue Teilhabegesetz der Bundesregierung als verfassungswidrig
kritisiert. Es sei nicht akzeptabel und darüber hinaus
verfassungswidrig, dass die Teilhabeleistungen auf Menschen unter 65
Jahren begrenzt seien, sagte Bärbel Schönhof, Vorstandsmitglied der
Alzheimer Gesellschaft, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Donnerstagausgabe). "Eine solche Altersgrenze ist der
UN-Behindertenrechtskonvention völlig fremd und wäre auch ein Verstoß
gegen Artikel 3 Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seines Alters
benachteiligt werden darf", sagte Schönhof. Mit dem
Bundesteilhabegesetz sei die Chance verpasst worden, Menschen mit
Demenz ein Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
gewähren, so Schönhof.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  PoliTrend: Landesregierung erholt sich von Ansehensverlust
Umfrageergebnisse in Rheinische Post: Grünen-Chefin Peter äußert
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.12.2016 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1436646
Anzahl Zeichen: 1069

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Alzheimer Gesellschaft kritisiert Teilhabegesetz als verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rheinische Post (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rheinische Post