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Anmoderationsvorschlag:
Manchmal gibt's so Momente, da könnte man schon verzweifeln. Zum
Beispiel bei Problemen mit der Versicherung: Wenn die nach einem
Autounfall oder nach einem schweren Sturm die entstandenen Schäden
nicht bezahlen will. Oft hilft dann nur der Gang vor Gericht. Was
viele aber nicht wissen: Bei bestimmten Streitfällen kann man sich
auch an eine kostenlose unabhängige Schlichtungsstelle wenden, an den
sogenannten Versicherungsombudsmann. Helke Michael berichtet.
Sprecherin: Wer Streit mit einer Versicherung oder einem
Versicherungsvermittler hat und diesen Konflikt außergerichtlich
lösen will, der ist beim Versicherungsombudsmann Professor Dr. Günter
Hirsch genau an der richtigen Stelle:
O-Ton 1 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:17 Min.): "Sie bekommen
bei mir eine niederschwellige, kompetente, kostenlose rechtliche
Prüfung Ihrer Streitigkeit. Und Sie bekommen von mir als Abschluss
der Prüfung entweder eine Entscheidung über die Rechtsfrage oder
einen Vorschlag zur gütlichen Beilegung der Streitigkeit."
Sprecherin: Erfolgreich ist er damit in 40 Prozent der jährlich
rund 14.000 eingereichten Beschwerdefälle, für die er zuständig ist.
Wer nicht einverstanden ist, kann die vorgeschlagene Lösung aber auch
ablehnen und dann immer noch vor Gericht ziehen.
O-Ton 2 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:13 Min.): "Der Versicherer
dagegen hat diese Möglichkeit nicht. Wenn ich entscheide, ist er bis
zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro verpflichtet, zugunsten
seines Kunden meine Entscheidung auch umzusetzen."
Sprecherin: Manchmal landen beim Versicherungsombudsmann
allerdings auch Fälle auf dem Tisch, für die er überhaupt nicht
zuständig ist.
O-Ton 3 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:17 Min.): "Sie können sich
nicht an mich wenden, wenn Sie Streit haben mit Ihrer Kranken- oder
Pflegeversicherung. Da gibt es einen eigenen Ombudsmann. Also wenn
etwa eine Bank einen Versicherungsvertrag vermittelt, dann bin ich
zuständig. Wenn es aber um ein Bankgeschäft ginge, dann wäre ich
nicht zuständig."
Sprecherin: Weitere Infos dazu findet jeder Verbraucher im
Internet unter...
O-Ton 4 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:26 Min.):
"...www.versicherungsombudsmann.de. Da ist ein Beschwerdeformular,
das er einfach ausfüllen muss. Sollte seine Beschwerde noch gewisse
Defizite haben, helfen wir ihm hier. Da ist eine eigene Abteilung
hier, die die Beschwerde nach Möglichkeit eben in die richtige Form
bringt, das Beschwerdeanliegen klärt, die Unterlagen einfordert,
sodass die Beschwerde dann eben juristisch entscheidungsreif gemacht
wird."
Abmoderationsvorschlag:
Mehr über die unabhängige und kostenlos arbeitende
Schlichtungsstelle, die sich jedes Jahr um rund 14.000 Beschwerden
kümmert und gerade ihren 15. Geburtstag feiert, finden Sie im
Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Christian Ponzel
GDV Kommunikation
Tel 030-2020-5901
E-Mail: c.ponzel(at)gdv.de
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