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Anmoderationsvorschlag:
Nicht immer läuft im Leben alles glatt: Manchmal tauchen einfach
unerwartet Probleme auf, die man nur schwer alleine lösen kann. Zum
Beispiel wenn die Versicherung nach einem Einbruch oder nach einem
Sturm Schwierigkeiten bei der Übernahme der Schäden macht. In solchen
Fällen kann man sich aber an eine unabhängige Schlichtungsstelle
wenden, an den sogenannten Versicherungsombudsmann. Jessica Martin
berichtet.
Sprecherin: 17.263 Deutsche wendeten sich im vergangenen Jahr an
den Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch, weil sie mit
ihrem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler unzufrieden waren.
O-Ton 1 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:27 Min.): "Unzufrieden mit
dem Versicherer, das bedeutet entweder, man hat Schwierigkeiten mit
seinem Versicherungsvertrag oder das kann bedeuten, man hat
Schwierigkeiten durch die Verweigerung einer Leistung, auf die man,
wie man glaubt, Anspruch hat. Traditionell betreffen die häufigsten
Beschwerden die Lebens- und Rentenversicherung. Ãœber ein Drittel
aller Beschwerden fallen zu dieser Sparte an. An zweiter Stelle liegt
die Rechtsschutzversicherung und dann verteilt sich das über
sämtliche Sparten."
Sprecherin: Rund dreieinhalb Monate dauerte es dann im Durschnitt,
bis eine Beschwerde bearbeitet und ein Schlichtungsspruch gefällt
werden konnte.
O-Ton 2 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:28 Min.): "Ich glaube,
dass unsere Institution eine Institution ist, die in sehr guter Weise
dem Verbraucherschutz dient. Sie nützt allerdings auch den
Unternehmern, weil sie auf diese Art Fehler, die natürlich immer
passieren können, schon im Vorfeld bereinigen können, es nicht auf
eine harte Auseinandersetzung mit dem Versicherungsnehmer ankommen
lassen müssen, etwa vor Gericht sich verteidigen müssen, sondern den
Einzelfall kulant aus der Welt schaffen können."
Sprecherin: Manchmal können einem aber auch der
Versicherungsombudsmann und sein über 40-köpfiges Expertenteam nicht
weiterhelfen.
O-Ton 3 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:19 Min.): "Ich bin nur
zuständig für Beschwerden bis zu 100.000 Euro Beschwerdewert. Es gibt
noch eine zweite wichtige Grenze: 10.000 Euro. Nämlich bis zu dieser
Grenze kann ich verbindlich gegen den Versicherer entscheiden. Der
Versicherungsnehmer kann immer zu Gericht gehen, wenn er mit meiner
Entscheidung nicht zufrieden ist."
Abmoderationsvorschlag:
Mehr über die unabhängige und für den Verbraucher kostenlos
arbeitende Schlichtungsstelle finden Sie im Internet unter
www.versicherungsombudsmann.de. Dort gibt's auch ein
Beschwerdeformular zum Download.
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Christian Lübke
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