In diesem Interview spricht der auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Johannes Pudelko exklusiv über sein eBook „Die Limited im Brexit: Wie Sie Ihr Unternehmen in anderer Rechtsform weiterführen“.
Im Juni 2016 ist die Entscheidung gefallen: Großbritannien wird die EU verlassen. Bisher ist noch unbekannt, wann dieser Austritt vollzogen wird. Nun stellt sich eine Frage: Welche Folgen wird der Brexit nach sich ziehen? Im Bereich des Gesellschaftsrechts hat Experte Pudelko bereits eine mögliche Folge erkannt: Die britische Limited mit Sitz in Deutschland könnte ihre Rechtsfähigkeit verlieren. Wie es für Gründer oder Manager einer Limited weitergehen kann, verrät er in diesem Interview.
(firmenpresse) - quayou: Herr Pudelko, bitte erklären Sie doch zunächst Ihren persönlichen Bezug zum Thema „die Limited im Brexit“.
Johannes Pudelko: Von 2003 bis 2009 absolvierte ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Bereits im Studium beschäftigte ich mich im Schwerpunkt mit Wirtschaftsrecht, was insbesondere Fragen aus dem Kapitalgesellschaftsrecht und dem europäischen Gesellschaftsrecht einschloss.
Seit 2012 praktiziere ich bei der Frankfurter Kanzlei Bouchon & Partner. Seit Anfang 2016 bin ich dort auch selbst Partner. Meine Themenschwerpunkte liegen nach wie vor in den Bereichen Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht.
Was meinen Sie, wie wird es mit der britischen Limited weitergehen?
Die EU-Kommission und die britische Regierung befassen sich inzwischen mit den Einzelheiten des Ausstiegs. Wie das Endergebnis aussehen wird, ist aber noch ungewiss.
Fakt ist jedoch, dass eine Regelung über die Rechtsform der britischen Limited getroffen werden muss, falls die Briten aus der EU ausscheiden. Der europäische Binnenmarkt hat es erforderlich und möglich gemacht, dass auch in Deutschland Rechtsformen wie die britische Limited agieren können. Die Rechtsfähigkeit der Limited ist jedoch strikt an den Verbleib von Großbritannien in der EU gekoppelt. Selbst wenn man ein Abkommen zwischen der EU und den Briten erwirkt, das die Limited rechtens erhält, heißt das nicht, dass sich gar keine Änderungen für das Betreiben einer Limited ergeben.
Befassen Sie sich daher bereits im Vorfeld mit möglichen Ausweichmanövern, um im Ernstfall nicht unvorbereitet zu sein.
So etwas wie den Brexit gab es in dieser Form bisher noch nicht. Haben Sie denn schon Erfahrungswerte mit ähnlichen Szenarien gesammelt?
Der Brexit bringt eine neue Art der Veränderung mit, da haben Sie recht. Im Rahmen meiner anwaltlichen Beratung betreue ich aber regelmäßig Umstrukturierungen in Konzernen oder Einzelgesellschaften. Wir arbeiten mit einem großen Netzwerk aus Banken, Notaren, Wirtschaftsprüfern und M&A-Beratern. Die Übertragung von Geschäfts- oder Vermögensanteilen sowie die Verschmelzung und Umwandlung von Gesellschaften (auch börsennotierten) gehört zu unserem täglichen Handwerk.
Wieso sollte ein Leser sich dafür entscheiden, bei diesem Thema genau Ihr Buch zu lesen?
Wissen Sie, zu diesem Thema wurde noch nichts geschrieben! Es finden sich vereinzelt Zeitungsberichte und Blogeinträge. Allerdings wird dort nur das Problem aufgezeigt. Eine echte Lösung für Gesellschafter und Geschäftsführer einer Limited findet man dort in der Regel nicht.
In „Die Limited im Brexit: Wie Sie Ihr Unternehmen in anderer Rechtsform weiterführen“ erhält der Leser erstmals eine Übersicht der Schritte, die für eine erfolgreiche Umstrukturierung wichtig sind.
Herr Pudelko, wie kann man Fehler bei der Umstrukturierung am besten umgehen?
Es gibt im Gesellschaftsrecht unzählige Fallstricke zu beachten. Für den juristischen Laien ist das eigentlich nicht zu überblicken. Fehler können nicht nur zu Haftungsfällen führen, sondern das Projekt im Ganzen zum Scheitern bringen oder verzögern. Damit solche Fehler nachhaltig vermieden werden, sollte man sich rechtzeitig juristischen Beistand suchen.
Können Sie den Lesern bereits einen Tipp geben, was sie unbedingt beachten sollten?
Die oberste Priorität liegt darin, sich schon frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. Es ist an der Zeit, Beratungsgespräche mit Geschäftspartnern zu führen! Die Entscheidung liegt dann bei jedem selbst: Will ich jetzt umstrukturieren, um mich später nicht darum kümmern zu müssen? Oder behalte ich es erst einmal im Auge und entscheide dann?
Vielen Dank, Herr Pudelko. Abschließend bleibt nur noch eine Frage: Was können Leser von Ihrem eBook erwarten?
Der Leser wird für das Thema sensibilisiert und hat einen besseren Überblick über den Ablauf einer Unternehmensübertragung. Letzteres gilt nicht nur für Unternehmer, die eine Limited betreiben, sondern lässt sich auf alle deutschen Gesellschaftsformen anwenden. Auch wenn es im deutschen Recht die Möglichkeit der formwechselnden Umwandlung gibt, können sich ggf. Vorteile aus einer Vermögensübertragung ergeben.
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