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Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit
medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. "In
ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen
uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und
medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt
wird", sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
"In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in
kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen.
Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger
Genehmigung auch erstatten."
Das "Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer
Vorschriften" wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag
verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger
in Kraft.
Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu
Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell
verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes
Cannabis. Kiefer: "Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und
Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen
Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre." Aus
Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken
sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken
verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine
Assoziation mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und
Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht.
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