(ots) - Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das
seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz (TEG) wird der dbb in
einer mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 24./25.
Januar 2017 in Karlsruhe erläutern. "Wir freuen uns, dass der Erste
Senat unsere Einwände, die wir im Wege der Verfassungsbeschwerde
bereits vorgetragen haben, nun auch im Rahmen einer mündlichen
Verhandlung ausführlich prüfen will", sagte dbb Chef Klaus
Dauderstädt mit Blick auf den Termin am 23. Januar 2017 in Berlin.
"Das TEG ist verfassungswidrig, praktisch insbesondere im
öffentlichen Dienst nicht anwendbar und gesellschaftspolitisch
nachteilig", betonte Dauderstädt. Genau das habe den Verfassern
"dieses unmöglichen Gesetzes" bereits während des
Gesetzgebungsverfahrens eine überwältigende Zahl namhafter
Sachverständiger ins Stammbuch geschrieben. "Wider besseres Wissen
ist das Gesetz vom Bundestag in Kraft gesetzt worden. Schwerwiegende
und in keiner Weise annehmbare Einschränkungen von Grundrechten
werden nachhaltigen Schaden in der bundesdeutschen
Gewerkschaftslandschaft anrichten. Die drohende Zerrüttung des
Betriebsfriedens wird auch für viele Arbeitgeber von nachteiliger
Wirkung sein. Darüber hinaus wirft das Gesetz auch beim Versuch einer
Umsetzung gleich mehrere unlösbare Probleme auf. Dies macht deutlich,
dass das gesamte Projekt nicht geeignet ist, die Tarifautonomie in
Deutschland zu stärken", so der dbb Bundesvorsitzende. Dauderstädt zu
den zahlreichen praktischen Problemen bei der Umsetzung des TEG: "Wer
ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeit, auf welcher rechtlichen
Grundlage überhaupt? Wer definiert die Betriebsmehrheit? Alles
ungeklärt. Die Arbeitsgerichte stehen vor unlösbaren Aufgaben, und
die Berufsgewerkschaften sind in Gefahr, weil ihre ureigenste
Daseinsberechtigung in Frage gestellt wird. Das ist nicht
hinzunehmen", machte der dbb Chef klar.
dbb Vize Willi Russ ergänzte den Kanon der "Fragen, die das TEG
vollkommen unbeantwortet lässt: Warum überhaupt braucht es ein
solches Gesetz? Hält dieses Land, dessen Wirtschaft und Gemeinwesen
bislang sehr gut mit der Tarifautonomie der Sozialpartner gefahren
sind, keine Streiks aus, die zahlenmäßig deutlich unter dem
europäischen Durchschnitt liegen? Warum mischt sich der Gesetzgeber
überflüssigerweise ein, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die
Gewerkschaften in einen harten Konkurrenzkampf?", so der
Tarifvorstand des dbb. Das vom TEG vorgeschriebene Mehrheitsprinzip
sei kein grundgesetzkonformes Kriterium, weil es die
Organisationsfreiheit der Arbeitnehmer in unzulässiger Weise
einschränke, wenn diese sich berufsspezifisch oder weltanschaulich
orientiert organisieren wollten: "Der Koalitionsfreiheit ist aus sich
heraus jedes Zählverfahren fremd", unterstrich Russ.
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