(ots) - Gestern Abend (23. Januar 2017) ist die zweite
Sammelabschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan
durchgeführt worden. Der Vorsitzende der Migrationskommission der
Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg),
und der Vorsitzende der Kammer für Migration und Integration der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Rekowski
(Evangelische Kirche im Rheinland), kritisieren die Rückführungen
nach Afghanistan: "Kein Mensch darf in eine Region zurückgeschickt
werden, in der sein Leben durch Krieg und Gewalt bedroht ist. Die
Sicherheit der Person muss stets Vorrang haben gegenüber
migrationspolitischen Erwägungen."
Erzbischof Heße wies darauf hin, dass sich die Sicherheitslage in
Afghanistan im Verlauf des letzten Jahres weiter verschlechtert habe:
"Die innerstaatlichen bewaffneten Konflikte in Afghanistan haben sich
zugespitzt, zugleich hat auch die Zahl der innerhalb des Landes in
die Flucht getriebenen Menschen zugenommen." Da immer mehr
Binnenvertriebene in der afghanischen Hauptstadt Kabul Schutz
suchten, sei auch dort die Situation schwieriger geworden. "Die
Berichte des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und
weiterer internationaler Organisationen deuten darauf hin, dass
Rückführungen nach Afghanistan humanitär unverantwortlich sind. Wenn
die Sicherheitslage prekär ist, sind auch die Menschenrechte in
Gefahr", betonte Präses Rekowski. Auch die Internationale
Organisation für Migration und das Europäische Unterstützungsbüro für
Asylfragen würden von einer erheblichen Verschlechterung der
Sicherheitslage in Afghanistan und teilweise bürgerkriegsähnlichen
Zuständen berichten.
Die beiden Kirchen sprechen sich nicht grundsätzlich dagegen aus,
dass Personen, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, in
ihre Heimat zurückgeführt werden. Abschiebungen in lebensgefährliche
Gebiete seien jedoch inakzeptabel, so Erzbischof Heße und Präses
Rekowski. "Wenn ein Asylbewerber infolge eines fairen
rechtsstaatlichen Verfahrens in seine Heimat zurückkehren muss, trägt
unser Land die Verantwortung für sein Wohlergehen. Es muss in jedem
Einzelfall geprüft werden, ob Gefahren für Leib und Leben drohen und
ob eine Rückkehr tatsächlich zumutbar ist", hoben Erzbischof Heße und
Präses Rekowski hervor. Rückgeführte Personen sollten weiterhin dabei
unterstützt werden, für sich und ihre Familien ein menschenwürdiges
Leben aufzubauen.
Hannover, 24. Januar 2017
Pressestelle der EKD
Carsten Splitt
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