(ots) - Das Onlinemagazin "Vice.com" hat bisher in Teilen
gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Das hat die
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) jetzt dem NDR Medienmagazin
"Zapp" bestätigt. Anlass für die Prüfung war eine "Zapp"-Recherche
vom August 2016 zu Artikeln über Drogenkonsum auf "Vice.com" sowie
auf weiteren Onlinemagazinen von Vice Media. Bei den beanstandeten
Inhalten handelt es sich um Texte zum Konsum von Drogen sowie zu
sexuellen Praktiken und Links auf pornografische Angebote. Kritisiert
wurde vor allem, dass manche Artikel negative Aspekte des
Drogenkonsums völlig ausblenden und z. B. dazu anleiten, Drogen vor
der Polizei zu verstecken.
Das Jugendmagazin sowie seine Untergruppen wie etwa "Thump",
"Noisey" und "Munchies" sind nun seit Ende Dezember mit dem
"age-de.xml"-Label ausgestattet. Das bedeutet, dass sie nur noch für
Menschen über 18 Jahren sichtbar sind, wenn auf dem Computer eine
entsprechende Jugendschutz-Software installiert ist. Minderjährige
sollen so vor den Inhalten des Angebots geschützt werden.
Nach Hinweisen der prüfenden Organisation "jugendschutz.net" auf
geltende Jugendschutzbestimmungen hatte Vice Media zudem zahlreiche
Verlinkungen von "Vice" entfernt. Aus Sicht von jugendschutz.net sind
damit alle Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
(JMStV) beseitigt worden. "Wir schließen uns diesem Ergebnis an", so
die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nach Prüfung der Umsetzung. Vice
Media wollte sich dazu auf Nachfrage von "Zapp" nicht dazu äußern,
weist aber nun im Impressum seines Internetauftritts einen
Ansprechpartner für "Jugendschutz" auf.
Der Ursprungsbeitrag von "Zapp" steht auf www.NDR.de/zapp
http://ots.de/RJKB8
"Zapp": Mittwoch, 25. Januar, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen
Mehr Informationen zur Sendung unter www.NDR.de/zapp
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