(ots) - Sie hätte sich diese Schlappe ersparen können.
Theresa Mays Niederlage vor dem Surpreme Court, dem höchsten Gericht
des Landes, war nicht notwendig gewesen: Sie hätte einfach nicht in
Berufung gehen sollen. Schon der High Court hatte in seltener
Klarheit deutlich gemacht, dass die britische Regierung beim Brexit
keine Exekutivgewalt besitzt, sondern das Parlament miteinbeziehen
muss. Denn laut der ungeschriebenen britischen Verfassung liegt die
Souveränität im Lande nicht beim Monarchen und auch nicht beim Volk,
sondern ausschließlich beim Parlament. Jetzt dürfen die
Volksvertreter mitreden. May kann nicht mehr in eigener
Machtvollkommenheit ihre Pläne für einen harten Brexit durchboxen,
sondern muss dafür Mehrheiten im Unter- wie im Oberhaus finden. Es
ist zu befürchten, dass sie das schafft. Zwar waren rund drei Viertel
der Abgeordneten im Unterhaus gegen einen Austritt aus der
Europäischen Union, aber das war vor der Referendumsentscheidung.
Jetzt werden es nur die wenigsten Abgeordneten wagen, sich gegen den
Willen des Volkes zu stellen und einen Brexit verhindern zu wollen.
Allenfalls im Oberhaus könnte es ernsthaften Widerstand geben, aber
auch den Lords wurde schon unmissverständlich bedeutet, dass sie für
ihre eigene Abschaffung stimmen würden, sollten sie das
Austrittsgesetz ablehnen. Mal sehen, wieviel Mut die Mitglieder der
Ersten Kammer aufbringen. Den Exit vom Brexit wird es auch nach dem
Urteil des Surpreme Court kaum geben, aber für eine Brexit-Bremse,
eine Verzögerung der Austrittverhandlungen, die May spätestens Ende
März beginnen will, könnte das Oberhaus durchaus noch sorgen.
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