(ots) - Gesellschafter einer GmbH sollten rechtzeitig regeln,
wem ihre Gesellschaftsanteile im Erbfall zufallen sollen. Ohne
letztwillige Verfügungen gilt die gesetzliche Erbfolge.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf,
Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Grundsätzlich
gilt ohne ein Testament oder einen Erbvertrag die gesetzliche
Erbfolge. Das kann für Gesellschafter einer GmbH problematisch sein.
Denn auch ihre Gesellschaftsanteile fallen in ihren Nachlass und dann
automatisch den gesetzlichen Erben zu. Bei einer Erbengemeinschaft
werden sie entsprechend aufgeteilt. Das kann nicht nur zu
Streitigkeiten unter den Erben führen, sondern auch für die
Gesellschaft nachteilig sein. Denn Ehepartner oder Kinder haben
möglicherweise kein Interesse an dem Unternehmen oder sind nicht
geeignet, die Aufgaben des Gesellschafters wahrzunehmen. Gleichzeitig
möchte der Gesellschafter seine Familie aber auch für den Fall seines
Ablebens absichern.
Um auf der einen Seite Ehepartner und Kinder finanziell
abzusichern und auf der anderen Seite im Interesse der Gesellschaft
zu handeln, sollte gerade ein GmbH-Gesellschafter rechtzeitig
entsprechende Verfügungen treffen. Wesentliche Absprachen können
schon im Gesellschaftsvertrag getroffen werden. So kann
beispielsweise geregelt werden, dass im Todesfall die Anteile an die
anderen Gesellschafter übergehen sollen und dies auch in der Satzung
der GmbH verankert werden. Gleichzeitig müssen aber diese
Vereinbarungen mit dem Erbrecht vereinbar sein.
Alternativ kann der GmbH-Gesellschafter auch in einem Testament
oder Erbvertrag letztwillige Verfügungen treffen und über die
Verteilung seines Nachlasses bestimmen. Vorhandenes Vermögen oder
Eigenheim kann er zum Beispiel an seinen Ehepartner und seine Kinder
vererben, die Unternehmensanteile hingegen an eine andere Person. Bei
allen getroffenen Regelungen müssen Pflichtteilsansprüche und
natürlich auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.
Für den GmbH-Gesellschafter gibt es bei der Nachlassplanung viele
Aspekte zu bedenken und auch rechtliche Regelungen müssen beachtet
werden. Daher ist eine juristische interdisziplinäre Beratung in
diesen Fällen empfehlenswert. Im Gesellschaftsrecht und Erbrecht
erfahrene Rechtsanwälte können diese Beratung aus einer Hand liefern
und dafür sorgen, dass die Interessen aller Beteiligten entsprechend
berücksichtigt werden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
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Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
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Privatpersonen.
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