(ots) - Das Schiedsverfahren oder die Arbitration kann
besonders im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht der
schnellere und auch kostengünstigere Weg sein als die Klage und das
ordentliche Gerichtsverfahren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf,
Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsrecht, insbesondere bei
internationalen Auseinandersetzungen, können sich hinziehen. Die
Arbitration bzw. ein Schiedsverfahren kann in vielen Fällen die
effizientere Alternative als ein Gerichtsverfahren sein. Neben einer
Zeitersparnis bringt ein Schiedsverfahren noch weitere Vorteile mit
sich.
Anders als ein staatliches Gerichtsverfahren wird das
Schiedsverfahren nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen. Das kann
sich für Unternehmen als Vorteil erweisen, da so ein möglicher
Imageverlust, mögliche Mängel oder auch Betriebsgeheimnisse nicht
publik gemacht werden. Auch kann der Rechtsstreit in der Regel
schneller beigelegt werden als bei einem ordentlichen
Gerichtsverfahren.
Besonders bei internationalen Auseinandersetzungen kann vieles für
ein Schiedsverfahren sprechen. Dauer und Kosten des Verfahrens lassen
sich wesentlich leichter einschätzen und es entsteht auch eine
größere Rechtssicherheit. Denn ein beispielsweise in Deutschland
gesprochenes Urteil lässt sich nicht automatisch in jedem anderen
Staat auch durchsetzen. Liegt der Gerichtsstand im Ausland kann auch
das zu Problemen unterschiedlichster Art führen.
Bei einem Schiedsverfahren können die Parteien den Verhandlungsort
und die Verhandlungssprache hingegen selbst regeln und können auch
Einfluss auf die Bestimmung des Schiedsrichters nehmen. Diese können
häufig eine höhere fachliche Expertise in dem strittigen Bereich
mitbringen als der gewöhnliche Richter. Die Vertretung durch einen
Rechtsanwalt ist selbstverständlich auch im Schiedsverfahren möglich.
Der abschließende Schiedsspruch ist für die Parteien genauso
verbindlich wie das Urteil eines staatlichen Gerichts.
Damit ein Schiedsverfahren möglich ist, müssen die Parteien zuvor
aber eine entsprechende Schiedsvereinbarung treffen. Diese kann in
den Vertrag oder auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
aufgenommen werden. Da in der Schiedsvereinbarung schon wichtige
Regelungen wie z.B. Verhandlungsort aufgenommen werden, sollte sie
auch von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft bzw. erstellt
werden. https://www.grprainer.com/rechtsberatung/prozessfuehrung/arbi
tration-schiedsverfahren.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
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