(ots) - Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen den
Freistaat Bayern - Verwaltungsgericht München bestätigt den Anspruch
gegenüber Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten - Urteil
ist Sieg für die Informationsrechte der Bürger
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht
München einen Sieg für die Informationsrechte der Bürger errungen.
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Ministerpräsident Horst
Seehofer Informationen zum CO2-Ausstoß seines Dienstfahrzeugs
herausgeben muss. Die Staatskanzlei lehnt dies mit dem Argument ab,
dass Terroristen aus dem CO2-Wert wertvolle Hinweise für einen
Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Auf Grundlage
des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) hat das Gericht
den Freistaat Bayern nun dazu verurteilt, Auskunft über den CO2-Wert
des Dienstwagens des Ministerpräsidenten zu geben. In der gestrigen
(1.2.2017) mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass
es eine Gefahr für die Sicherheit des Ministerpräsidenten durch die
Mitteilung des CO2-Werts nicht erkennen könne. Dies gilt, wie die DUH
in der Verhandlung ausführte, erst recht, wenn man den Wert zuvor
jedes Jahr mitteilte und erst jetzt Sicherheitsbelange geltend macht.
Der Anspruch der DUH auf Auskunft über die CO2-Emissionen ergibt
sich aus Artikel 3 Absatz 1 des Bayerischen
Umweltinformationsgesetzes. "Die CO2-Werte von Dienstautos sind
klassische Informationen, auf die jedermann Anspruch nach dem
Umweltinformationsgesetz hat. Es ist bedauerlich, dass es zur
Durchsetzung dieses Anspruchs des Klagewegs bedurfte, das hätte man
einfacher klären können", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH
vertritt.
Seit 2007 fragt die DUH im Rahmen ihrer jährlichen
Dienstwagenumfrage nach den Umweltdaten der aktuell genutzten
Dienstwagen deutscher Spitzenpolitiker. Abgefragt werden die
CO2-Emissionen, Höchstgeschwindigkeit, Motorleistung, Baujahr sowie
der Name des Fahrzeugtyps. Die Bayerische Staatskanzlei verweigerte
2016 erstmals die Angaben. Lediglich die Modellreihe und das Baujahr
der beiden genutzten Fahrzeuge von Ministerpräsident Horst Seehofer
wurden angegeben. Im April 2016 hat die DUH Klage vor dem
Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen: M 9 K 16.1966) erhoben.
Zuvor hatte sie mehrfach um die Herausgabe der Informationen gebeten.
"Die Aussage, die Daten des Dienstwagens von Ministerpräsident
Seehofer wegen einer Gefährdungslage nicht herausgeben zu können, ist
scheinheilig und zielt nur darauf ab, zu verschleiern mit welcher
Klimaschleuder er unterwegs ist", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Auswertung der Dienstwagenabfrage
2016 hatte ergeben, dass besonders der Freistaat Bayern eine Vorliebe
für schmutzige, spritschluckende und klimaschädliche Limousinen
pflegt. Kein einziges bayerisches Regierungsmitglied hatte im letzten
Jahr den EU-Klimaschutzwert für Pkw eingehalten (zu den Ergebnissen
der Umfrage 2016:
http://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/).
"Wir sind gespannt, ob Horst Seehofer Einsicht zeigt und uns nun
die Daten gibt oder ob er in die Berufung geht und mit einer
übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden
Bundestagswahlkampf brettern wird", so Resch weiter. Politiker üben
mit ihrem Dienstwagen eine wichtige Vorbildfunktion für den
Klimaschutz aus. Sie sollten daher Vorreiter sein bei der Wahl eines
spritsparenden Modells anstatt auf hochmotorisierte Limousinen zu
setzen, die mehr dem Schaufahren dienen, als dem Zweck der
Fortbewegung.
Der frühere Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in
Nordrhein-Westfalen war der letzte Politiker, der sich gegenüber der
DUH weigerte, Angaben zu seinem Dienstwagen zu machen. Er verlor 2009
den Prozess gegen die DUH und wurde zur Offenlegung der CO2-Werte
durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf verurteilt.
Links: Zu den Ergebnissen der Dienstwagenumfrage unter deutschen
Spitzenpolitikern 2016:
http://www.duh.de/dienstwagencheck/spitzenpolitiker/
Pressemitteilung vom 13.10.2009: Deutsche Umwelthilfe gewinnt
Klage gegen NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers:
http://ots.de/eNIoQ
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
0171 2435458, klinger(at)geulen.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de, www.duh.de
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