(ots) - Der NDR Rundfunkrat zeigt sich zufrieden über die
jüngsten Fortschritte beim Ausbau der barrierefreien Angebote des
Norddeutschen Rundfunks. Das Gremium hatte sich am Freitag (3.
Februar) in Hamburg über den aktuellen Stand bei Fernsehsendungen mit
Untertitelung sowie mit Hörfilmfassung informiert. 81 Prozent des NDR
Fernsehens sind inzwischen mit Untertiteln für gehörlose und
schwerhörige Menschen versehen. Das sind mehr als 19 Stunden Programm
jeden Tag, wie Niels Rasmussen, Leiter des Programmbereichs Online
und Multimedia, und Ursula Heerdegen-Wessel, Leiterin Barrierefreie
Angebote und NDR Text, berichteten. In den vergangenen vier Jahren
habe sich die Untertitelquote im NDR Fernsehen damit nahezu
verdoppelt. Weitere wichtige Aspekte im Bericht an den Rundfunkrat:
Im Ersten Programm untertitelt der NDR alle seine Erstsendungen.
Darüber hinaus bietet der NDR einige Formate, darunter das
Politikmagazin "Panorama" oder die Kindernachrichten von NDR Info,
auf NDR.de in Gebärdensprache an.
Ursula Thümler, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der NDR ist dem
Ziel, seine Angebote möglichst vielen Menschen mit Behinderung
zugänglich zu machen, wieder einen Schritt näher gekommen. Der
Rundfunkrat begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und unterstützt
den Intendanten dabei, diesen Kurs fortzusetzen. Unser besonderer
Dank gilt der Redaktion Barrierefreie Angebote, die ideenreich und
engagiert am weiteren Ausbau der Barrierefreiheit gearbeitet hat."
Ein wichtiger Schwerpunkt dabei ist auch das Hörfilm-Angebot für
blinde und sehbehinderte Menschen. Sendungen im Ersten werden auch
künftig in einer Hörfassung angeboten darunter z. B. "Tatort" oder
"Polizeiruf 110" vom NDR. Für das NDR Fernsehen werden u. a. typisch
norddeutsche Reihen audiodeskribiert, darunter "Landpartie", "Neues
aus Büttenwarder" und "Der Tatortreiniger".
Texte in so genannter "Leichter Sprache" finden sich auf NDR.de.
Durch Leichte Sprache können Menschen mit Behinderung, aber auch
solche mit Lese- und Schreibschwäche oder Migrantinnen und Migranten
Texte besser verstehen. Immer freitags gibt es einen Wochenrückblick
mit den sieben Topmeldungen aus Norddeutschland in Leichter Sprache.
Neben der Barrierefreiheit standen weitere wichtige Themen auf der
Tagesordnung. Dazu zählte die Beratung der "Leitlinien für die
Programmgestaltung des NDR" für 2017/2018. Alle zwei Jahre legt der
NDR diesen Bericht über die Erfüllung seines Auftrags, über die
Qualität und Quantität seiner Angebote und Programme sowie über die
geplanten Schwerpunkte vor. Prägend für den NDR wird auch in den
kommenden zwei Jahren das digitalisierte Marktumfeld sein.
Gleichzeitig verändern sich die strukturellen und finanziellen
Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erläutert der Bericht die
geplanten Entwicklungen der medienübergreifenden Programmgestaltung
ebenso wie der einzelnen Angebote im Radio, Fernsehen und Internet.
Als gesellschaftlich übergreifenden Themen kommt den Aspekten
"Migration/Integration" sowie "Inklusion/Barrierefreiheit" ein
besonderer Stellenwert zu. Diesen Aspekten sind deshalb genauso wie
dem Qualitätsmanagement eigene Kapitel gewidmet. Der Rundfunkrat
folgte der Empfehlung des Programmausschusses, der sich bereits
eingehend mit den Leitlinien befasst und Impulse dazu gegeben hatte,
und stimmte dem Papier zu. Die Leitlinien werden online bei NDR.de
veröffentlicht.
Zu zwei weiteren Tagesordnungspunkten hatte der Rundfunkrat Gäste
in die Sitzung eingeladen. Zu einem Gespräch über die
Nachrichten-Präsentation bei ARD aktuell war Tagesthemen-Moderator
Ingo Zamperoni in die Sitzung gekommen. Er berichtete u. a. über die
besonderen Herausforderungen bei der Präsentation der Sendung und
schilderte Erfahrungen aus seinen ersten Wochen als
Nachrichten-Anchor. Weiterer Gast der Sitzung war die
ARD-Online-Koordinatorin Heidi Schmidt (SWR). Mit ihr tauschte sich
der Rundfunkrat aus über das Thema "Möglichkeiten und Anforderungen
für zeitgemäße öffentlich-rechtliche Online-Angebote".
Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit insgesamt 19
Programmbeschwerden von vier Zuschauerinnen und Zuschauern. Alle
Beschwerden waren vor der Erörterung im Plenum im Rechts- und
Eingabenausschuss oder im Programmausschuss behandelt worden. In
keinem Fall sah der Rundfunkrat die staatsvertraglich festgelegten
Programmgrundsätze verletzt und wies die Beschwerden ab.
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