(ots) - Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW
Niederlassung Köln beginnt ab Oktober 2017 mit den Abbrucharbeiten an
der Tiefgarage der Universität Bonn.
Nach derzeitigem Sachstand beginnt der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Niederlassung Köln, ab Oktober 2017
mit den Abbrucharbeiten an der Tiefgarage der Universität Bonn. Damit
ist der bislang kommunizierte und verfolgte Baubeginn Frühjahr 2017
verschoben. Eigentümerin der Garage aus dem Jahr 1969 ist die
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Wie bereits mehrfach berichtet, musste der Bau- und
Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW Niederlassung Köln der Universität
Bonn empfehlen, die Garage aufgrund erheblicher Mängel zum 31.12.2012
zu sperren.
In den folgenden Gesprächen zwischen der Universität Bonn und dem
BLB NRW NL Köln ging es ab diesem Zeitpunkt hauptsächlich um die
künftige Nutzung als allgemein zugängliche geschlossene Großgarage im
Sinne der aktuellen Sonderbauverordnung.
Die Entscheidung, die Garage in diesem Sinne zu planen, stellte
den BLB NRW NL Köln vor neue Herausforderungen. Eine allgemein
zugängliche geschlossene Großgarage hat einen deutlich höheren
Sicherheits- und Ausbaustandard. Dies betrifft beispielsweise die
Qualität von Rettungswegen, Entrauchungs- und Lüftungskonzepten, den
Brandschutz, eine ständig besetzte Wache, die Anzahl von
Frauenparkplätzen mit Videoüberwachung sowie die Barrierefreiheit.
Auch ist der Abstimmungsbedarf zwischen allen Behörden zum Beispiel
aufgrund einer neuen Aufzugsüberfahrt auf der Hofgartenwiese, auch
mit der Unteren Denkmalbehörde um ein vielfaches höher. Nach einem
längeren diesbezüglichen Planungs- und Abwägungsprozess von rund drei
Jahren, verbunden mit der Schlechtleistung einzelner Planungsbüros,
wurde von der Uni Bonn die Entscheidung getroffen, die Garage als
allgemein zugängliche geschlossene Großgarage zu sanieren. Die
bisherigen Planungen mussten somit vom BLB grundlegend überarbeitet
werden.
Parallel zur Planung wurden Fragen zu anstehenden Mehrkosten,
Refinanzierung und möglichen Subventionstatbeständen beim Ausbau als
allgemein zugängliche geschlossene Großgarage mit der Universität
Bonn diskutiert und letztendlich ausgeräumt.
Dies versetzte den BLB NRW Köln Anfang 2016 in die Lage, die
bereits gebundenen bzw. zum Teil neu beauftragten Planungsbüros mit
der Fortschreibung und Änderung der Planung zu beauftragen.
Seinerzeit wurde der Universität Bonn gegenüber ein möglicher
Baubeginn zum Frühjahr 2017 in Aussicht gestellt, unter der
Voraussetzung, dass die Planungen auf dieser Basis fortgesetzt werden
bzw. keine weiteren Verzögerungen im Genehmigungs- und Vergabeprozess
auftreten,.
Mitte 2016 wünschte die Universität die Berücksichtigung
zusätzlicher Parkplätze für Elektroautos.
Grundsätzlich ziehen Änderungen während eines laufenden
Abstimmungsprozesses immer Anpassungen der Planung, der Kosten und
der Termine nach sich. Auch wurden aufgrund dessen weitere
Abstimmungstermine mit der Feuerwehr der Stadt Bonn notwendig: Da die
Bereitstellung von "Elektrotankstellen" und die Elektroautos an sich
eine erhöhte Brandlast in einer Tiefgarage darstellen, mussten, um
das bis dahin abgestimmte Brandschutzkonzept für eine allgemein
zugängliche geschlossene Großgarage genehmigungsfähig zu halten,
zusätzliche Rettungswege eingeplant werden,.
Schließlich mussten sämtliche Planungsänderungen durch den
Eigentümer genehmigt werden. Eine Freigabe der Entwurfsplanung wurde
Anfang September 2016 erzielt, sodass bis Ende 2016 - auch in enger
Abstimmung mit der Stadt Bonn - auf Grundlage der überarbeiteten
Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung, sowie ein
Brandschutzkonzept erstellt werden konnte.
Nach Vorlage der angepassten Genehmigungsplanung zur Bestätigung
durch die Universität als Eigentümerin (Anfang 2017), wurden dann
wiederum seitens der Uni Bonn Planungsänderungen angemeldet, die
jedoch aus verschiedenen Gründen in der 5. KW 2017 ganz bzw.
teilweise zurückgenommen wurden.
Aufgrund dieses Planungsverlaufs wurde die Universität Bonn
aktuell darüber in Kenntnis gesetzt, dass der avisierte Baubeginn im
besten Falle auf Herbst 2017 verschoben werden muss.
Dies unterstellt zukünftig jedoch einen störungsfreien Verlauf der
weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeprozesse.
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