(ots) - Die Redewendung ist hier so abgegriffen wie passend:
Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das Land hat mit der
Dienstrechtsreform versucht, Frauen bessere Chancen in den
öffentlichen Verwaltungen zu bieten. Dieser Vorstoß ist überfällig,
weil Frauen immer noch seltener als ihre männlichen Kollegen in
leitenden Stellen arbeiten. Bei der Umsetzung aber hat sich das Land
in die Nesseln gesetzt. Bei Beförderungen sollen Frauen bevorzugt
werden, auch wenn sie nur "im Wesentlichen" so geeignet sind wie
männliche Mitbewerber? Das löst eine lange Ungleichbehandlung mit
einer neuen ab und bringt Frauen in eine ungewollte
Rechtfertigungs-Ecke.
Bei Beförderungen sind Frauen sicher nicht übergangen worden, weil
sie grundsätzlich weniger qualifiziert waren. Vielmehr bewerten
Vorgesetzte ihre Leistungen bisher vielfach schlechter. Das gilt
offenbar besonders für die Frauen, die Beruf und Kinder unter einen
Hut bringen und etwa in Teilzeit arbeiten. Experten schlagen
richtigerweise vor: Schon die Kriterien des öffentlichen Arbeitgebers
zur Beurteilung von Leistung müssen frauen- und familienfreundlicher
sein. Ist der mit dem dicken Ãœberstundenkonto besonders belastbar?
Nicht auch die, die Job und Familie stemmt?
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