(ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt den am
8. Februar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum
verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizeikräften,
Feuerwehrleuten und Rettungsdiensten vor gewalttätigen Angriffen als
ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bleibt ein
Großteil der im öffentlichen Dienst Beschäftigten außen vor,
kritisiert der gewerkschaftliche Dachverband für den öffentlichen
Dienst und die privatisierten Bereiche.
Der dbb fordert seit langem, auch mit den Mitteln des Strafrechts,
Staatsdiener besser vor Übergriffen und Bedrohungen zu schützen.
"Gewalt sind aber nicht nur Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt,
sie macht vor den Türen der Verwaltung leider nicht Halt", sagte der
dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nach der Entscheidung des
Bundeskabinetts in Berlin. "In Jobcentern, Finanzämtern und
Rathäusern beobachten wir mit Sorge, dass Respektlosigkeiten, verbale
und körperliche Angriffe auf Staatsdiener zunehmen", erläuterte der
dbb Chef. "All diese Attacken auf die betroffenen Kolleginnen und
Kollegen werden von dem Gesetzentwurf aus dem Hause von
Bundesjustizminister Heiko Maas nicht erfasst. Deswegen springt das
Kabinett zu kurz", kritisierte Dauderstädt.
Besser geeignet, einen wirksamen strafrechtlichen Schutz aller
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu erreichen, ist aus Sicht
des dbb der Gesetzesantrag, den das Land Nordrhein-Westfalen im
Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht hat. Ãœber eine Nennung
aller Ãœbergriffe auf Staatsdiener und Ehrenamtliche bei der Regelung
im Strafgesetzbuch zur Strafzumessung soll deren Dienst für
Gemeinwesen und Gemeinwohl besser geschützt werden. "Als
gewerkschaftlicher Dachverband aller Beschäftigten im öffentlichen
Dienst ist für uns klar, dass wir diesen Ansatz besser finden, als
'nur' die Polizei- und Rettungskräfte strafrechtlich besser zu
schützen", machte Dauderstädt deutlich. "Natürlich heißt das nicht,
dass wir bei den Polizistinnen und Polizisten keinen Handlungsbedarf
sehen. Insofern geht der Gesetzentwurf des Kabinetts in die richtige
Richtung, er bleibt aber hinter dem Erforderlichen zurück", stellte
der dbb Chef klar.
Hintergrund
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sanktioniert tätliche
Angriffe auf Vollstreckungsbeamte mit einem verschärften
Strafrechtsparagrafen. Die Mindeststrafe soll künftig drei Monate
betragen. Im Dezember 2016 hat das Land Nordrhein-Westfalen - nicht
zuletzt in Reaktion auf die Kampagne "angegriffen - Gefahrenzone
Öffentlicher Dienst" (www.angegriffen.info) der dbb jugend nrw - über
den Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der durch eine
Konkretisierung der Strafzumessungsregel Ãœbergriffe auf alle
öffentlich Beschäftigten und Ehrenamtliche bei ihrem Dienst am
Gemeinwohl effektiver sanktioniert.
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