PresseKat - Baden-Württemberg: Ordnungsrecht zementiert Modernisierungsstau in Heizungskellern

Baden-Württemberg: Ordnungsrecht zementiert Modernisierungsstau in Heizungskellern

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(ots) - Eine aktuelle Multimomentaufnahme des Bundesverbandes
der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt ein deutliches
Zurückfallen der Heizungsmodernisierungen in Baden-Württemberg im
Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Nach einer ersten Hochrechnung ist
der Heizungsmarkt in dem Bundesland in 2016 um rund 14 Prozent
gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Damit hat sich der dortige Markt
deutlich schlechter entwickelt als der Bundesdurchschnitt.

Einen wesentlichen Grund hierfür sieht der BDH in der Verschärfung
der Nutzungspflichten für erneuerbare Energien bei
Heizungsmodernisierungen. Diese sind im Erneuerbare-Wärme-Gesetz
(EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg verankert. "Nutzungspflichten
qua Ordnungsrecht im Bestand im Falle von Bestandssanierungen wirken
kontraproduktiv und zementieren den seit Jahren anhaltenden
Modernisierungsstau. Das Bundesland Baden-Württemberg ist bei der
Heizungsmodernisierung vom bundesweiten Spitzenreiter zum
Schlusslicht abgerutscht und lässt damit immense Effizienz- und
CO2-Minderungspotenziale ungenutzt. Anstelle von Geboten und Verboten
brauchen wir attraktive Anreize, um den veralteten Anlagenbestand auf
Vordermann zu bringen", sagt BDH-Präsident Manfred Greis.

Der BDH führt die Multimomentaufnahme über den Absatz von
zentralen Wärmeerzeugern (Gas-, Öl-, Holz-Heizkessel und Wärmepumpen)
sowie thermischen Solaranlagen in Baden-Württemberg seit 2008 durch.
Ziel ist es, die Marktentwicklung in dem Bundesland gegenüber dem
Bundestrend langfristig darzustellen. In den Jahren 2010 bis 2015 lag
in Baden-Württemberg der Modernisierungsindex im Schnitt rund 13
Prozent unter Bundesdurchschnitt. Die Entwicklung der erhobenen
Marktzahlen verdeutlicht: Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg
begegnen ordnungsrechtlichen Zwängen durchaus rational. Sowohl vor
Einführung (2009) als auch vor der Novellierung des EWärmeG (2015)




führten drohende Kostensteigerungen zu vorgezogenen
Modernisierungsspitzen, wobei Investitionen in Wärmepumpen,
solarthermische Anlagen oder Holzzentralheizungen ausblieben. Nach
den Stichtagen kam es jeweils zu anhaltenden Markteinbrüchen.
Aufgrund der erhobenen Daten sieht sich der BDH in seiner
Grundeinschätzung bestätigt, dass sich gesetzlich verordnete
Nutzungspflichten insgesamt negativ auf den Modernisierungsmarkt
auswirken. Das Ursprungsziel des EWärmeG, den Anteil der erneuerbaren
Energien gegenüber dem Bundesschnitt zu steigern, wird deutlich
verfehlt.



Pressekontakt:
Frederic Leers
Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH)
Telefon 02203/93593-20
E-Mail frederic.leers(at)bdh-koeln.de

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Datum: 09.02.2017 - 11:05 Uhr
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