(ots) - In Niedersachsen gibt es rund 27.000 freie
Wohnraumplätze für Flüchtlinge. Das ergab eine landesweite NDR
Umfrage unter allen Landkreisen, kreisfreien Städten sowie beim Land.
Demnach waren allein bei den niedersächsischen Kommunen im Oktober
des vergangenen Jahres mindestens 11.000 Plätze in
Flüchtlingsunterkünften nicht belegt. Hinzu kommen rund 16.000 freie
Plätze in Unterkünften zur Erstaufnahme des Landes. Bei den Kommunen
handelt es sich um Gemeinschaftsunterkünfte, Wohncontainer und
angemietete Wohnungen für Einzelpersonen und Familien. Zum Teil
stehen in einigen Landkreisen sogar ganze Wohncontaineranlagen oder
andere Gemeinschaftsunterkünfte komplett leer. Der Abfrage von "Hallo
Niedersachsen" und NDR1 Niedersachsen zufolge, gibt es sogar zehn
Kommunen, die angegeben hatten, im Oktober vergangenen Jahres noch
mindestens 400 freie Plätze vorzuhalten.
Da das Land die Pauschale in Höhe von 10.000 Euro im Jahr nur für
die Flüchtlinge zahlt, die auch tatsächlich in den Kommunen
angekommen sind, entstehen in einigen Landkreisen extrem hohe
Vorhaltekosten. So stehen zum Beispiel im Landkreis Harburg derzeit
acht bezugsfertige Wohncontaineranlagen leer. Sechs weitere hat der
Landkreis eingelagert. Hier belaufen sich die Vorhaltekosten nach
Kreisangaben allein für das vergangene Jahr auf 3,8 Millionen Euro.
Die Umfrage von "Hallo Niedersachsen" und NDR1 Niedersachsen zeigt
außerdem, dass zahlreiche Landkreise bis heute keine konkrete
Auskunft dazu machen können, wie viel Geld sie bisher für das
Vorhalten des Leerstandes ausgegeben haben. Viele Kommunen können
zudem nicht beziffern, wie hoch die Kosten im Bereich Integration
liegen. Allein die Unterbringung, Ausstattung und Verpflegung der
Flüchtlinge können derzeit beziffert werden, zumindest für das Jahr
2015.
Das Land Niedersachsen argumentiert, die Zuweisungszahlen seien
lediglich Prognosen, die an die aktuelle Flüchtlingssituation
angepasst würden. Das Risikomanagement läge daher vollständig in der
Verantwortung der Kommunen, heißt es dazu aus dem zuständigen
Innenministerium. Der Kauf von Grundstücken, Häusern oder
Wohncontainern stelle zunächst allgemeine Investitionen mit
unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten dar. Die Refinanzierung
solcher Investitionen gehöre nicht zu den Asylbewerberleistungen und
könne daher auch kein Bestandteil der Kostenabgeltungspauschale sein.
Nicht alle Landkreise hatten sich vollständig an der Umfrage
beteiligt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter ndr.de/niedersachsen.
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