PresseKat - Warum begehrt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH von den Anlegern des SHB-Fonds Objekt

Warum begehrt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH von den Anlegern des SHB-Fonds Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG

ID: 1455580

Mit Schreiben vom 30.09.2016 hatte die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH die Anleger von „SHB-Fonds“ vor einer Weile angeschrieben und diesen empfohlen einen neu abzuschließenden Treuhandvertrag mit der Concordias Treuhand GmbH zu schließen. Begründet wurde dies seinerzeit damit, da die wirtschaftliche Entwicklung der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als bisherige Treuhandkommanditistin nicht sonderlich positiv verlaufen sei. Angeblich stelle es für die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als bisherige Treuhandkommanditistin auch eine immer größere wirtschaftliche Herausforderung dar, dass Anleger die Treuhandkommanditistin mit Schadensersatzansprüchen konfrontieren würden. Das Schreiben erhielten beispielsweise Anleger der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG (jetzt Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG) und der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (jetzt MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG). Nachvollziehbar fragten sich seinerzeit viele verunsicherte Anleger, wie sie sich verhalten sollten? ilex Rechtsanwälte ist seit Jahren mit den Vorgängen rund um die ehemaligen SHB Fonds vertraut und bewertet das Anliegen der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH kritisch.

(firmenpresse) - Was war geschehen?
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH hat mit Schreiben vom 30.09.2016 Anleger angeschrieben und wirbt für einen neu abzuschließenden Treuhandvertrag mit der Concordias Treuhand GmbH. Angeblich sei die Entwicklung der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wirtschaftlich alles andere als positiv verlaufen. Einige Anleger hätten die Treuhandkommanditistin mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert und daher seien bereits seit geraumer Zeit umfangreiche Ressourcen zur Abwehr dieser Ansprüche aufgewendet worden. Die damit verbundenen Kosten seien angeblich zu Beginn des Engagements nicht voraussehbar gewesen. Auch teilt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH in dem Schreiben mit, dass sie die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft entsprechend mit der Empfehlung informiert habe, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH die Funktion des Treuhänders nicht mehr ausüben könne.

Was plant die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH?
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH wollte im Rahmen der am 03.11.2016 stattgefundenen ordentlichen Gesellschafterversammlung der Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds GmbH & Co. KG die Concordias Treuhand GmbH als neuen Treuhänder in die Fondsgesellschaft aufnehmen. Im Anschluss sollte die für die Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung auf die Concordias Treuhand GmbH übertragen werden und die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin sollte entlassen werden.

Wer ist die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH?
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH mit Sitz in Kulmbach (Amtsgericht Bayreuth, HRB 4668) wird von Herrn Ralph Pittroff als Geschäftsführer vertreten und wurde 2005 gegründet. Sie ist eine Treuhand- und Anlegerverwaltungsgesellschaft. Zusammen mit den verbundenen Aequitas Treuhand GmbH und Conventias Treuhand GmbH betreut die Gesellschaft eine Vielzahl von Anlegern in geschlossenen Fondsgesellschaften. Ihre Bilanzsumme betrug im Jahre 2012 allerdings gerade einmal 53.192,00 EUR und im Jahre 2011 nur noch 109.023,00 EUR.





Wer ist die Concordias Treuhand GmbH?
Die Concordias Treuhand GmbH wurde am 14.10.2010 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Coburg unter der Nummer HRB 5524 eingetragen. Ihr Geschäftsführer ist ebenfalls der gleiche Herr Ralph Pittroff, der auch schon die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH vertritt. Ihre Bilanzsumme betrug im Jahre 2011 und 2012 weniger als 25.000 EUR.

Wieso soll eine Treuhandkommanditistin ausgetauscht werden, wenn alle Gesellschaften stets von dem gleichen Geschäftsführer geführt werden?
In der Tat stellt sich aus Anlegersicht die Frage, wieso eine Treuhandkommanditistin ausgetauscht werden soll, wenn doch die dahinter handelnden Personen (die Geschäftsführer) stets die gleichen sind. Aus A macht also B bzw. soll die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH nun durch die Concordias Treuhand GmbH ersetzt werden, die jeweils durch den exakt gleichen Geschäftsführer vertreten wird. Viele kritische Anleger fragen sich, was wirklich hinter diesem Anliegen steckt? Liest man die weitgehend substanzlose Begründung dieser Maßnahme, so soll die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH angeblich umfangreiche Ressourcen zur Abwehr von Anlegeransprüche aufgewendet haben, die angeblich zu Beginn des Engagements für die Treuhandkommanditistin nicht voraussehbar gewesen sein sollen. Was das aber mit dem Austausch der Treuhandkommanditistin zu tun hat, wird nicht ohne weiteres klar. Auch soll es angeblich darum gehen, dass durch den Austausch der Treuhandkommanditistin sichergestellt werden soll, dass die Anleger als Treugeber bei einem Ausfall der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH nicht ungewollt in die Direktkommanditistenstellung wechseln müssten; was in der Tat mit einem zusätzlichen Haftungsrisiko für die Anleger verbunden wäre. Doch diese dürftige Begründung erklärt die beabsichtigte Maßnahme nicht wirklich.

Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als Haftungsträger
Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH kommt nach der bislang ergangenen Rechtsprechung als Haftungsträger für das Desaster bei mindestens einem SHB Fonds gegenüber den Anlegern in Betracht. So verurteilte das Oberlandesgericht München die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH per Urteil vom 08.04.2015 (Az. 15 U 2919/14) aufgrund des fehlerhaften Prospekts der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (nunmehr: München-Dornach und Köln Fonds GmbH & Co. KG) zu Schadensersatz und zur Rückabwicklung einer Beteiligung an dem SHB „Altersvorsorgefonds“. In den Gründen führt das Oberlandesgericht München aus, dass der Prospekt der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG widersprüchlich sei. Bereits die plakative Bezeichnung auf dem Deckblatt des Prospekts als „Altersvorsorgefonds“ verharmlose die mit der Zeichnung einer unternehmerischen Beteiligung verbundenen Risiken. Dafür hafte die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH nach den Grundsätzen der sogenannten Prospekthaftung im weiteren Sinne. Als Treuhandkommanditistin sei die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH verpflichtet gewesen, die Anleger über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sei. Dazu gehöre auch die Aufklärung über das Totalverlustrisiko und die hierzu im Widerspruch stehende plakative Bewerbung als „Altersvorsorgefonds“.

Austausch zur Haftungsvermeidung?

Insofern dient der Austausch der Treuhandkommanditistin möglicherweise dem Zweck, ein weiteres Argument zur Haftungsvermeidung gegenüber den Kapitalanlegern in der Hand zu haben. Die Concordias Treuhand GmbH kommt als Prospektverantwortlicher nicht in Betracht und die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH soll quasi aus der „Verantwortung entlassen“ werden.

ilex Rechtsanwälte hat ein Empfehlungskonzept ausgearbeitet, welches sich inhaltlich damit befasst, ob dem Ansinnen der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH aus Anlegersicht gefolgt werden kann. In diesem Empfehlungskonzept ist nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Tragweite berücksichtigt, die die Aufnahme der Concordias Treuhand GmbH in die Fondsgesellschaft oder aber eine Fortführung unter ausschließlicher Beibehaltung der bisherigen Treuhandkommanditistin, bedeuten würde.

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung, ob das bisherige Treuhandverhältnis lediglich übernommen werden soll oder aber – wie hier seitens der Fidelitas Vermögensverwaltung der Treuhand GmbH offenbar angedacht - ob ein gänzlich neues Treuhandverhältnis begründet wird. In dieser gesellschaftsrechtlichen Spezialmaterie ist es ratsam, sich fachkundigen rechtsanwaltlichen Beistandes zu bedienen. ilex Rechtsanwälte hat stets und schon vor der Gesellschafterversammlung darauf hingewiesen, dass von einer Zustimmung aus Anlegersicht abzuraten ist.

Guido Schiemann
Rechtsanwalt

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Datum: 13.02.2017 - 12:21 Uhr
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