(ots) - Ein makabrer Gedanke, aber er muss statthaft sein,
wenn es gilt, das Leben Unschuldiger besser zu schützen: Hätte der
Terrorist Amri überlebt, er würde triumphieren angesichts dessen, was
er angerichtet hat. Ein Dutzend Tote, eine verunsicherte Nation - und
die höchsten Verantwortlichen von Politik und Sicherheitsbehörden
waschen ihre Hände in Unschuld oder versuchen gar, Schuld anderen
zuzuschieben. Das erinnert fatal an das Desaster bei der Aufklärung,
genauer: der viel zu lange währenden Nicht-Aufklärung der NSU-Morde.
Danach gelobten die Sicherheitsbehörden Besserung. Jedoch: Es liegt
noch immer enorm viel im Argen. Daran, dass Sicherheitslücken als
Munition in Wahlkämpfen dienen und deshalb oft unsachlich
argumentiert wird, ist kaum etwas zu ändern. Wohl aber an Strukturen.
Der Grundsatz muss lauten: Polizei muss und will können, was Polizei
darf. Nun ist es keineswegs so, dass Polizei nur nach neuen
Eingriffsrechten schreit; der großen Bedeutung von Vorbeugung und
Deradikalisierung ist man sich dort voll bewusst. Andererseits
beklagt Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes, völlig zu
Recht: Im Zeitalter von "Terror 4.0" sind "Eingriffsbefugnisse 1.1"
inakzeptabel. Die Polizeien der Bundesländer haben in weiten Teilen
Computersysteme, die nicht miteinander kompatibel sind. Und wegen
unterschiedlicher Gesetze kann es passieren, dass eine
Telefonüberwachung abgebrochen werden muss, weil der Gefährder seinen
Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt. Absurd. Und vor allem:
brandgefährlich. Hier muss Entscheidendes geschehen, schnell.
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