PresseKat - Winkelmeier-Becker/Hirte: Koalition einigt sich auf Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Winkelmeier-Becker/Hirte: Koalition einigt sich auf Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

ID: 1456319

(ots) - Verbesserte Rechtssicherheit für Unternehmen und
Arbeitnehmer

Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf eine Reform
des Insolvenzanfechtungsrechts geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am
morgigen Mittwoch im Rechtsausschuss beraten und am kommenden
Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen werden.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Heribert Hirte:

Winkelmeier-Becker: "Die neuen Regeln schaffen Rechtssicherheit
sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer. Wir setzen damit
ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um.

Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie
Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, behalten
können. Diese Planungssicherheit war in den vergangenen Jahren durch
die Praxis von Insolvenzverwaltern in Frage gestellt worden. Wir
stellen die unverzichtbare Planungssicherheit wieder her. In Zukunft
können Insolvenzverwalter von Lieferanten nicht mehr hohe Beträge
zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen
mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten.

Künftig sollen zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von
Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen sein."

Heribert Hirte: "Wichtig war uns bei der Reform, dass keine neuen
Sonderrechte für einzelne Gläubigergruppen geschaffen werden. Das
Insolvenzrecht muss als Instrument zur Sanierung von Unternehmen und
zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewahrt bleiben. Deswegen haben wir uns
nachdrücklich dafür eingesetzt, Privilegien für den Fiskus und andere
öffentlich-rechtliche Gläubiger zu verhindern.

Ein wichtiger Punkt für alle von Anfechtungen überzogenen




Gläubiger ist zudem die Begrenzung der Zinsregelung. Nach der
Neuregelung werden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen erst
mit Eintritt des Verzugs entstehen. Dabei haben wir von der Union
durchgesetzt, dass diese Regelung auch schon für bereits eröffnete
Verfahren gilt und damit sogleich auch "kassenwirksam" wird."



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Datum: 14.02.2017 - 15:58 Uhr
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