(ots) - Der Sozialpolitische Ausschuss des Bundesverbands
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat dem mit Deutscher
Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di ausgehandelten,
aktualisierten Tarifvertrag für Volontärinnen und Volontäre an
Tageszeitungen zugestimmt.
"Nach 26 Jahren war es Zeit, die Ausbildungsinhalte an die
veränderten beruflichen Anforderungen anzupassen", erklärte dazu der
Verhandlungs-führer des BDZV, Georg Wallraf. Künftig würden
Ausbildungsinhalte im Online-Journalismus und die Ausbildung in
Redaktionsgesellschaften ebenso berücksichtigt wie die Arbeit an
Newsdesks. Als ein weiteres Ausbildungsziel sei Redaktionsmanagement
hinzugekommen, also die Führung von Projekten und die damit
zusammenhängende Organisation der Arbeit.
Das Volontariat dauert 24 Monate. Neu ist die Möglichkeit, um
weitere drei Monate zu verlängern - zur Vermittlung von
Zusatzqualifikationen oder zur Ergänzung der Ausbildungsinhalte.
"Dabei denken wir an zusätzliche Ausbildungsstationen beim Radio oder
Fernsehen", erläuterte Wallraf, "aber auch an Korrespondentenbüros im
In- und Ausland, an Start-up-Projekte, Presseagenturen oder eine
Station in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit." Diese
tarifvertragliche Verlängerungsoption unterliegt einer
Sonderkündigungsmöglichkeit mit einer Frist von sechs Monaten,
frühestens zum 31. Dezember 2019.
Darüber hinaus wird dem Tarifvertrag für Volontäre ein
Musterausbildungsplan zur Orientierung für die Verlage beigefügt.
Tarifvertrag wie Musterausbildungsplan treten rückwirkend zum 1.
November 2016 in Kraft und sind mit einer Frist von sechs Monaten
kündbar, erstmals zum 31. Dezember 2020, danach jeweils zum
Jahresende.
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