WAZ: Zurück ins Parlament
- Kommentar von Tobias Blasius
zum Rechtsstreit um die Frauenförderung
(ots) - Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur
Neuregelung der Frauenförderung im NRW-Landesdienst ist eine weitere
juristische Bauchlandung für Rot-Grün. Nach ähnlichen Entscheidungen
in erster Instanz durch gleich mehrere Verwaltungsgerichte konnte in
der Landesregierung eigentlich niemand damit rechnen, dass man mit
dem angerichteten Beförderungschaos durchkommt.
Die verquere Idee, den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Bestenauslese im öffentlichen Dienst im Namen der Frauenförderung
einfach aushebeln zu können, sollte nun schleunigst beerdigt werden.
Warum die unbestreitbare Benachteiligung vieler Frauen nicht durch
eine angemessenere Berücksichtigung von Familienauszeiten in den
dienstlichen Beurteilungen kompensiert wird, bleibt das Geheimnis
dieser Landesregierung. Statt den handwerklichen Fehler einzugestehen
und das Dienstrecht zurück in die parlamentarische Montagehalle zu
holen, soll auch der Verfassungsgerichtshof in Gang gesetzt werden.
Diese ideologische Halsstarrigkeit geht zu Lasten von Männern und
Frauen, weil der Rechtsstreit zum faktischen Beförderungsstopp in
vielen Behörden geführt hat.
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Datum: 21.02.2017 - 18:50 Uhr
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