(ots) - Immer mehr Väter wollen Verantwortung für die
Familie übernehmen und Nähe zu ihren Kindern. Auch nach einer
Scheidung. Der Wochenend-Papa für den Zoobesuch stirbt langsam aus.
Das "Wechselmodell", bei dem Trennungskinder in einem bestimmten
Rhythmus, meist wochenweise, mal bei dem einen, mal bei dem anderen
Elternteil betreut werden, ist dafür die richtige Form. Es erlaubt
beiden, mit den Kindern wirklich Alltag zu leben. Natürlich geht das
längst nicht immer. Die Eltern müssen dazu kooperieren, beide müssen
die Kinder betreuen können, sie dürfen nicht zu weit auseinander
wohnen, und es ist auch nicht billig. Schließlich braucht man zwei
Kinderzimmer. Väter, die denken, sich so Unterhaltszahlungen ersparen
zu können, erliegen einer Milchmädchenrechnung. Skandinavien, wo das
Modell gesetzlich verankert ist, zeigt mit einem Anteil von gut einem
Drittel aber, wie groß der Bedarf sein kann. Hierzulande gibt es
dagegen eine irrationale Ablehnung. Es heißt, dem Kind fehle das
Zuhause. Aber auch zwei Zuhause können Geborgenheit bieten. Die
derzeitige Rechtslage gibt der Mutter letztlich noch immer Vorrang
beim Umgang. Manchmal wird das dazu genutzt, um dem Vater das Kind
aus Rache zu entziehen. Wenn zuvor in der Ehe Gleichberechtigung
tatsächlich gelebt wurde und der Vater viel Zeit in die
Kinderbetreuung gesteckt hat, ist die Berufung auf ein angeblich
natürliches Mütterrecht im Fall der Trennung besonders grotesk. Der
Bundesgerichtshof hat mit seiner jüngsten Entscheidung nun hinter
diese Praxis ein dickes Fragezeichen gesetzt. Es wird Zeit, den
grundsätzlichen Anspruch beider Seiten auf einen wechselnden Umgang
endlich gesetzlich zu regeln. Im Einzelfall müssen dann sowieso die
Familiengerichte entscheiden. Zum Wohl des Kindes.
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