Verleger: Ausbeutung der Leistungen der Presse ist weiter möglich / Berichterstatterin im Rechtsausschuss verfehlt Hauptziel des Entwurfs der EU-Kommission für ein Verlegerrecht
(ots) - Die Berichterstatterin im Rechtsausschuss des
EU-Parlaments verfehle das Ziel ihrer Fraktion, den Presseverlagen
einen besseren Rechtsschutz gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen
einzuräumen, erklärten die deutschen Presseverlegerverbände heute in
Berlin.
Der jüngst bekannt gewordene Bericht erkenne zwar, wie zuvor schon
die EU-Kommission, Handlungsbedarf, schlage aber untaugliche
Werkzeuge vor, so der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger
(VDZ) sowie der Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV).
Den Verlagen solle nach dem Bericht lediglich die Möglichkeit
eingeräumt werden, aus abgetretenen Rechten der Autoren gegen
Rechtsverletzungen vorzugehen.
Damit bleibe ein Einschreiten gegen die Ausbeutung der Leistungen
der Presse durch kommerzielle Suchmaschinen und andere Aggregatoren
bei der Nutzung kleiner Textausschnitte aber unmöglich. Das Hauptziel
des vorliegenden Entwurfs der EU-Kommission, der ein eigenes
Verlegerrecht vorsieht, würde so verfehlt. Die Verbände sind
verwundert, dass die Berichterstatterin sich gegen die bekannte
Position ihrer Fraktion stelle. Wenn das Parlament den Schutz der
wirtschaftlichen Grundlage journalistischer Arbeit ernst nehme, seien
erhebliche Korrekturen am Vorschlag der Berichterstatterin notwendig.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann(at)bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de
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Datum: 08.03.2017 - 14:49 Uhr
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