(ots) - Mitten in der Nacht wurden vergangene Woche im
Deutschen Bundestag die Gesetzesentwürfe zum
"Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" angenommen, mit denen drei
Maßnahmen beschlossen werden, die die Bürgerrechte unmittelbar
betreffen. Im Hauruck-Verfahren wurde eine Änderung des
Datenschutzgesetzes beschlossen, das den Einsatz von Videokameras
beispielsweise in Einkaufzentren erleichtert [1], den Einsatz von
Bodycams bei Polizisten [2] und die Möglichkeit zur allgemeinen
Erfassung von Kennzeichen [3].
"Offensichtlich nutzt die Regierung das in der Bevölkerung zur
Zeit verbreitete Gefühl einer abstrakten Unsicherheit, basierend auf
der Illusion eines jederzeit anstehenden Terroranschlags, um diese
Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen", sagt Sebastian Alscher,
Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen. Unstrittig sei, dass
diese Anschläge mit solchen Maßnahmen gar nicht verhindert werden
können, wie selbst Experten in der Anhörung vorgetragen haben.
Alscher: "Darüberhinaus nutzen salafistische Straftäter wie Anis Amri
gerade die Öffentlichkeit, die durch die Verbreitung der Aufnahmen
der Kameras hergestellt werden konnte."
In den Augen der Regierungsparteien "stellt der Einsatz von
optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im
öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung
präventiv zu erhöhen". Bisher liegt jedoch kein Beweis vor, dass eine
Ãœberwachung dies leisten kann.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung ist
nicht geklärt
Die Piratenpartei befürwortet Maßnahmen, welche die tägliche
Arbeit der Sicherheitskräfte unterstützen, allerdings nur, wenn diese
nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Der Einsatz von
Bodycams mag dazu grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein,
allerdings lässt der Gesetzesentwurf laut Anja Hirschel,
PIRATEN-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, aktuell zuviele
brisante Fragen offen: "Sind die resultierenden Aufnahmen
gerichtsfest und beweissicher? Wem stehen die Aufnahmen unter welchen
Voraussetzungen zur Verfügung? Ist eine ständige Aufzeichnung geplant
oder nur durch manuelle Aktivierung? Ist die aktive Aufnahmefunktion
für die Menschen in der Umgebung erkennbar? Wie findet eine Abwägung
über die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung im Vorfeld statt?
Oder entscheidet dies jeder Beamte selbst je nach Situation?"
Zusätzlich wurde auch die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung
angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, handelt es
sich hierbei doch um eine umfassende, anlasslose Ãœberwachung der
Bewegungen von Bürgern im öffentlichen Raum. Dies nur als notwendiges
technisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Maut zu betiteln, ist laut
Hirschel zu einfach gedacht: "Diese Art von Daten ist viel zu
interessant, um nicht vielerlei Begehrlichkeiten entstehen zu lassen.
Zunächst wird dies noch mit besonderen Fahndungserfordernissen im
Rahmen von Terrorbekämpfung begründet werden, um dann zur allgemeinen
Verkehskontrolle immer weiteren Stellen zugänglich gemacht zu werden.
Technologie, die für Überwachungszwecke geeignet ist, wird früher
oder später dafür genutzt", so Hirschel weiter.
Aus Sicht der Piratenpartei bleibt zu hoffen, dass diese
Paragraphen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand
haben werden.
Bildmaterial:
Freie Bilder von Anja Hirschel finden Sie unter:
anja.hirschel.info/bilder/ und von Sebastian Alscher unter:
www.dropbox.com/sh/1q4rgpva1kjs6dl/AABWpMHJHXKgC_lpIqg7_HI4a?dl=0
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Quellen:
[1] Drucksache
18/11183, dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811183.pdf
[2] Drucksache
18/10939, dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810939.pdf
[3] Drucksache
18/10941, dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810941.pdf
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Pascal Hesse
Bundespressesprecher
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