(ots) - Noch bevor die 9. GWB-Novelle tatsächlich gilt,
warnt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, auf kress.de
vor "Ansteckungs-Effekten" auf Redaktionen. Zukünftig sollen
Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser in allen verlagswirtschaftlichen
Bereichen eng zusammenarbeiten können. Im Gespräch mit dem
Mediendienst kress.de lehnt Andreas Mundt die Freistellung vom
Kartellverbot für Presseverlage als ordnungspolitisch nicht
überzeugend ab: "Es ist nicht ersichtlich, dass eine solch
weitreichende Privilegierung erforderlich wäre, um den legitimen
Kooperationsinteressen von Presseverlagen angemessen Rechnung zu
tragen", so Mundt zu kress.de.
Dass die Regelung zum Erhalt der Pressevielfalt in Deutschland
beiträgt, erscheint laut Mundt fraglich. Der Präsident des
Bundeskartellamts sagt zu kress.de: "Kooperationen auf redaktioneller
Ebene sind von der Freistellung ausgenommen. Die weitreichend
freigestellten Kooperationsmöglichkeiten lassen jedoch
'Ansteckungseffekte' auf die redaktionelle Ebene befürchten."
Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für
Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sachverständiger für den
Wirtschaftsausschuss des Bundestags zur GWB-Novelle, betrachtet die
Ausnahme-Entscheidung für die Presse kritisch: "Man muss kein
Neoliberaler zu sein, um zu verstehen, dass Wettbewerb der beste
Mechanismus ist, um Unternehmen zu Effizienz und Innovation zu
bringen", so Prof. Dr. Rupprecht Podszun im Gespräch mit dem
Mediendienst kress.de.
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