(ots) -
- Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen
- Mindestinvestitionssumme sinkt auf 500 EUR
- Zuschüsse ab 50 EUR bis maximal 1.500 EUR möglich
- Online Beantragung über KfW-Zuschussportal
Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW
weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen
vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen, aus. Ab 21. März werden
auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann
bereits ab einer Investition in Höhe von 500 EUR bei der KfW
beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000
EUR. Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 % der investierten Mittel
und beträgt künftig folglich mindestens 50 EUR. Wie bisher sind bei
entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1.500 EUR
KfW-Zuschuss möglich.
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Jeder soll sich in seiner
Wohnung sicher fühlen. Dabei können schon kleine Maßnahmen helfen.
Die große Nachfrage zeigt, dass es da einen Bedarf gibt. Wir haben
die Zuschussförderung für den Einbruchsschutz daher noch einmal
deutlich verbessert. Ab sofort unterstützen wir private
Hauseigentümer und vor allem auch Mieterinnen und Mieter bereits bei
kleineren Einbruchschutzmaßnahmen."
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Der Einbruch in die
eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der
häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem
materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre
die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen
Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Mit der
deutlichen Absenkung der Mindestinvestitionssumme von 2.000 EUR auf
500 EUR setzen wir ein klares präventives Signal. Insbesondere
Mieterinnen und Mieter profitieren in Zukunft auch von der Förderung
des Einbruchschutzes der KfW."
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: "Wir
sehen, dass die KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz großes
Interesse bei den Hauseigentümern und Mietern findet und freuen uns,
dass wir nun die Förderung ausweiten können. Ab jetzt fördern wir
auch kleinere Maßnahmen für den Einbruchschutz, wie zum Beispiel den
Austausch von Türschlössern. Somit tragen wir dem Bedürfnis der
Bauherren nach mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden Rechnung."
Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse
für Einbruchschutz ausgereicht, mittels derer in rund 50.000
Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert
wurden. Seit 1.4.2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch
Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den
Einbruchschutz beantragt werden. Hauptsächlich wurden
einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für
Fenster eingebaut. Seit November 2016 können private Bauherren und
Mieter online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten in
wenigen Augenblicken ihre Förderzusage.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf den
Internetseiten: www.kfw.de/zuschussportal oder unter
www.kfw.de/einbruchschutz.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind,
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Sybille.Bauernfeind(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de
Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell