(ots) - Die Bundesregierung wird in dieser
Legislaturperiode nur ein Eckpunktepapier und keinen Gesetzentwurf
mehr zu der geplanten Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer
beschließen. Das erfuhr die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische
Post" (Mittwochausgabe) aus Regierungskreisen. Demnach haben sich
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsministerin
Andrea Nahles (SPD) nach wochenlangem Streit auf ein gemeinsames
Verfahren geeinigt. Es sieht vor, am 5. April im Kabinett zunächst
nur Eckpunkte zur geplanten Indexierung des Kindergeldes für
EU-Ausländer nach den Lebenshaltungskosten im Wohnland des Kindes zu
beschließen. Eine gesetzliche Regelung in dieser Wahlperiode ist
damit vom Tisch. Mit den Eckpunkten werde aber die Tür für ein
späteres parlamentarisches Verfahren offengehalten, hieß es in den
Kreisen. Den Eckpunkten zufolge sollen in osteuropäischen Staaten wie
Polen, Bulgarien oder Rumänien lebende Kinder von EU-Bürgern, die in
Deutschland leben und arbeiten, künftig nur noch 50 Prozent des
Kindergeldes erhalten. Die EU-Kommission hatte die Kürzung des
Kindergeldes abgelehnt und darauf verwiesen, dass diese
europarechtswidrig sei. Damit fehle dem Gesetzentwurf die
Rechtsgrundlage, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums der
Redaktion. "Daher kann die Bundesregierung nach Auffassung von
Bundesarbeitsministerium und Bundesjustizministerium den vom
Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf nicht im Kabinett
beschließen", sagte der Sprecher. Die Kürzung des Kindergeldes bleibe
aber das "gemeinsame Ziel" von Union und SPD.
Noch im Februar hatte Schäuble gemeinsam mit Nahles und
Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) einen entsprechenden
Brief an die EU-Kommission geschrieben. Die weiteren von Schäuble
geplanten Änderungen beim Kindergeld würden wie geplant umgesetzt,
hieß es in den Kreisen. Nach geltendem Recht sei es möglich,
Kindergeld bis zu vier Jahre nachträglich zu beantragen. Diese
Rückwirkungsfrist werde auf sechs Monate verkürzt, hieß es in den
Kreisen. Vorgesehen sei zudem eine Regelung, die es erlaube, beim
Bundeszentralamt für Steuern vorliegende Erkenntnisse zu Bürgern, die
von Amts wegen aus dem Melderegister abgemeldet wurden, weil sie etwa
ins Ausland gezogen sind, schneller als bisher den Familienkassen
mitzuteilen. Damit sollen Kindergeldüberzahlungen früher vermieden
werden können.
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