(ots) - Ausweitung und Erhöhung der Zulagen sind
angemessener Ausgleich für erhöhte Belastungen
Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch eine Änderung der
Erschwerniszulagenverordnung für Bundesbeamte, deren Tätigkeit mit
besonderen, noch nicht anderweitig abgegoltenen Belastungen verbunden
ist, beschlossen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der
zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger:
Stephan Mayer: "Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die heute im Kabinett
auf Vorschlag von Bundesinnenminister de Maizière beschlossene
Änderung der Erschwerniszulagenverordnung sehr. Gerade die Ausweitung
der Zulagen auf die Anti-Terror-Einheit "BFE+" der Bundespolizei
sowie auf spezialisierte Kräfte der Bundeswehr ist ein wichtiges
Signal: Angesichts der besonderen Belastungen haben diese Einheiten
einen finanziell angemessenen Ausgleich ebenso verdient wie die
anderen Spezialeinheiten des Bundes.
Die Zulagen sind zugleich Anreiz: Wir wollen und brauchen
besonders fähige und engagierte Polizistinnen und Polizisten,
Soldatinnen und Soldaten in diesen Bereichen. Die heutige Änderung
steigert die Attraktivität dieser besonderen Dienstposten und trägt
somit mittelbar auch zu unser aller Sicherheit bei."
Clemens Binninger: "Die Anpassung der Erschwerniszulagen war ein
längst überfälliger Schritt. Vor allem die Spezialkräfte in den
Sicherheitsbehörden stehen angesichts der derzeitigen Bedrohungslage
vor äußerst schwierigen Aufgaben. Daher hat sich die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Erhöhung der Zulagen eingesetzt,
denn diese besondere Belastung muss honoriert werden."
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