PresseKat - Ein guter Tag für den Spieler- und Verbraucherschutz / Landgericht Bielefeld bestätigt Gauselmann

Ein guter Tag für den Spieler- und Verbraucherschutz / Landgericht Bielefeld bestätigt Gauselmann Gruppe in Sachen Spieler- und Verbraucherschutz

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(ots) - Das Landgericht Bielefeld hat heute
entschieden, dass der Fachverband Glücksspielsucht (fags) von der
Gauselmann Gruppe nicht verlangen kann, bestimmte Spielersperren
auszusprechen, für die es in Nordrhein-Westfalen keine gesetzliche
Grundlage gibt. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 7.
März 2017. Die Gauselmann Gruppe ist seit langem von der Wichtigkeit
von Spielersperren überzeugt, lehnt aber die vom Fachverband
Glückspielsucht geforderte Sperrpraxis unter anderem wegen
schwerwiegender datenschutzrechtlicher Bedenken in Bezug auf die
Ausweiskontrollen aller Spielgäste ab. Zu Recht, wie das Landgericht
Bielefeld heute bestätigte. Die Klage des Fachverbandes
Glücksspielsucht wurde als unbegründet abgewiesen. Die Gauselmann
Gruppe wird ihr bereits in einigen Bundesländern erprobtes
Sperrsystem, das datenschonend und effektiv biometrische Merkmale
prüft, jetzt auch flächendeckend auf freiwilliger Basis in
Nordrhein-Westfalen zügig einsetzen.

"Heute hat das Gericht unsere rechtliche Auffassung bestätigt und
das Ansinnen des Fachverbandes Glücksspielsucht (fags)
zurückgewiesen. Damit können wir nun in Zukunft eine bessere,
einwandfreie und datenschutzrechtliche Sicherheit derjenigen
gewährleisten, die sich, aus welchen Gründen auch immer, in unseren
Spielstätten vom Spiel ausschließen lassen wollen", kommentiert Mario
Hoffmeister, Leiter des Zentralbereichs Kommunikation der Gauselmann
Gruppe, das heute ergangene Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Als verantwortungsbewusster Spielstättenbetreiber setzt die
Gauselmann Gruppe in Sachen Einlasskontrolle und Spielersperre auf
innovative Technik - wie auf Flughäfen -, die auch
datenschutzrechtlich geprüft und unbedenklich ist. Mit dem
Face-Check-System kann mittels Gesichtserkennung geprüft werden,
welchem Spielstätten-Gast der Einlass bedenkenlos gewährt werden kann




und welchem er verwehrt wird. Face-Check ist dabei bisherigen
Einlasskontrollsystemen in puncto Handling, Sicherheit und
Datenschutz überlegen.

Spielgäste, die sich selber vom Automatenspiel ausschließen lassen
möchten, werden so zuverlässig erkannt. Außerdem ermöglicht das
System eine Altersschätzung. Bei vermeintlich minderjährigen
Besuchern benachrichtigt das System unverzüglich das
Spielstättenpersonal, damit eine zuverlässige Alterskontrolle
durchgeführt wird.

"Dass unser System in der Praxis funktioniert, zeigt sich in
Baden-Württemberg, dort haben wir aufgrund der aktuellen Gesetzgebung
alle unsere 18 Casino Merkur-Spielotheken bereits im vergangenen Jahr
mit dem Face-Check-System ausgerüstet. Und das System läuft
hervorragend", so Mario Hoffmeister. "In Nordrhein-Westfalen werden
wir auf freiwilliger Basis alle unsere 76 Spielotheken zügig mit dem
Face-Check-System ausrüsten." Einzelne Spielstätten, etwa in
Espelkamp, sind bereits mit Face-Check ausgestattet. Hier wäre es
wünschenswert, wenn die Bundesländer die gesetzgeberischen Grundlagen
für die bundesweite Einführung eines solchen biometrischen Systems
schaffen würden. Das würde, im Gegensatz zu Abstandsgeboten und dem
Verbot von sogenannten Mehrfachkonzessionen, ein echter Schritt in
Richtung mehr Spieler- und Verbraucherschutz sein.

Zusammen mit weiteren Präventionsmaßnahmen, wie z. B. der
Spielerschutz-Kommission oder den regelmäßigen Personalschulungen,
ist die Gauselmann Gruppe Vorreiter in Sachen Verbraucher-, Spieler-
und Jugendschutz. Auch wenn sich die Zahl der pathologischen Spieler
in Deutschland seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau (0,19%
- 0,56% der erwachsenen Bevölkerung) befindet, wie die Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) festgestellt hat, arbeitet die
Gauselmann Gruppe permanent an einer weiteren Verbesserung des
Verbraucher- und Jugendschutzes. (Neue BZgA-Daten: Glücksspiel in
Deutschland weiter rückläufig - Suchtproblematik auf niedrigem
Niveau:
http://www.bzga.de/presse/pressearchiv/?jahr=2016&nummer=1045)

Dass die Maßnahmen und die Ansprache von problematischen
Spielgästen tatsächlich erfolgreich sind, zeigt sich vor allem an der
gestiegenen Nachfrage von Beratungsangeboten, zeigt dies doch, dass
sich immer mehr Menschen bewusst mit ihrem Spielverhalten
auseinandersetzen. "Ein insgesamt niedriges Niveau bei pathologischen
Spielern und die erfolgreiche Präventionsarbeit unserer Branche, die
diese Spielgäste in das Hilfesystem leitet, ist eine
Erfolgsgeschichte auf die man stolz sein kann", meint Mario
Hoffmeister.



Pressekontakt:
Bei Rückfragen:
Mario Hoffmeister M.A., Leiter Kommunikation
Tel.: 05772 / 49-281; Fax: -289
E-Mail: MHoffmeister(at)gauselmann.de
Mobil: 0171 / 9745712
Gauselmann im Internet: www.gauselmann.de oder -.com

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Datum: 30.03.2017 - 12:56 Uhr
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