PresseKat - VW-Abgasskandal: Manipulierte Fahrzeuge verstoßen gegen europarechtliche Normen

VW-Abgasskandal: Manipulierte Fahrzeuge verstoßen gegen europarechtliche Normen

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Der VW-Abgasskandal ist seit September 2015 eines der vorherrschenden Themen in den Medien.

(firmenpresse) - Der VW-Abgasskandal ist seit September 2015 eines der vorherrschenden Themen in den Medien. Am 31.03.2017 hat das Landgericht Kleve den Volkswagen-Konzern erstmalig aufgrund einer europarechtlichen Norm verurteilt. Der Konzern hat nach dem LG ,,gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigung (§27 Abs.1 EG-FGV)‘‘, sowie ,,gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung (§6 Abs.1 EG-FGV)‘‘ verstoßen.

Im genannten Fall hat der Kläger einen Golf Variant Match 1.6 TDI mit einem Motor des Typs EA 189 gekauft. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug einen der im Zuge des Abgasskandals manipulierten Motoren besitzt. In Folge dessen erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag. Außerdem wurde Schadensersatz von VW gefordert.

Nun hat das LG Kleve dem Kläger gegen den Konzern Recht gegeben. Nach dem LG hat der Käufer des Kraftfahrzeugs einen Anspruch auf Schadloshaltung. Unter anderem bestätigt das LG, dass der Verstoß gegen das Verbotsgesetz einen Einfluss auf das Kaufverhalten des Klägers hat, da der Motor eines der wichtigsten Bestandteile des KFZs ist.

Außerdem geht das Landgericht Kleve auf die Rolle des VW-Vorstandes ein. Als Vorstand des Unternehmens hat dieser das Unternehmen zu organisieren und zu führen. Man geht davon aus, dass bei derart wichtigen Entschlüssen die Entscheidung auf Vorstandsebene gefallen ist:

,,Deshalb muss in der hier zur Entscheidung stehenden prozessualen Lage mangels substantiierter gegenteiliger Darlegung durch die Beklagte davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung vom Vorstand angeordnet oder noch jedenfalls ,,abgesegnet‘‘ worden ist (ebenso: LG Hildesheim DAR 2017,83)‘‘.

Neben den Anspruch auf Schadensersatz wurde der Händler des Fahrzeuges verklagt. Das KFZ des Klägers wurde als bei Gefahrübergang mangelhaft eingestuft, gemäß §434 BGB. Somit hat der Konzern in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer, bei korrekten Vorgehen, eine bestimmte Frist um dieses Problem zu beheben. In diesem Fall wurde die Softwareaktualisierung von VW im November bereitgestellt. Der Verkäufer hat die Nachbesserung des Fahrzeuges allerdings deutlich verspätet angeboten. In dieser Klage wurde dem Käufer des manipulierten Golfs der Kaufpreis abzüglich der Nutzungskosten zurückgezahlt.





Es ist davon auszugehen, dass dieses neue Urteil dem Abgasskandal einen neuen Aufschwung gibt. Aufgrund des Verstoßes gegen die europarechtlichen Normen haben betroffene VW-Kunden eine deutlich größere Chance auf Schadensersatz gegen den Konzern.


Schadenersatz für VW-Aktionäre möglich

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Datum: 05.04.2017 - 12:34 Uhr
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