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Heutiger Beschluss des OLG Düsseldorf in Sachen Loveparade: Der Beschluss ist eine Ohrfeige für die Richter des Landgerichts Duisburg

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit heutigem Beschluss das Strafverfahren gegen die Angeklagten der Loveparade-Katastrophe eröffnet.

(firmenpresse) - Düsseldorf, 24.042017-

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit heutigem Beschluss das Strafverfahren gegen die Angeklagten der Loveparade-Katastrophe eröffnet. Die Richter haben damit die zunächst erfolgte Einstellung des Landgerichts Duisburg aufgehoben und die Hauptverhandlung einer anderen Kammer zugewiesen.



Mit diesem Beschluss folgt das Oberlandesgericht der Staatsanwaltschaft Duisburg und den Nebenklägern, die Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt hatten. Für die Kanzlei Baum Reiter & Collegen, die zu den Beschwerdeführern gehört, ist dies als Erfolg für die Opfer anzusehen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter kommentiert die Entscheidung wie folgt:



“Der heutige Beschluss des Oberlandesgerichts ist ein Ohrfeige für die Richter am Landgericht Duisburg, die das Verfahren einstellen wollten. Mit der Eröffnung des Strafverfahrens wird eine lange Phase der erneuten Unsicherheit bei den Opfern beendet, die teilweise bereits die Hoffnung aufgegeben hatten, dass die Verantwortlichen überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Richter werden sich nun im Strafprozess mit den Versäumnissen der Verantwortlichen rund um die Loveparade-Katastrophe auseinandersetzen müssen. Dies ist eine Erleichterung für die Opfer, die schon so lange auf die Aufklärung warten.“



Reiters Kanzleipartner, Bundesminister a.D./Rechtsanwalt Gerhart Baum erklärt außerdem:



„Die Verantwortlichkeit kann nicht allein auf das Strafverfahren reduziert werden. Erhebliches Organisationsverschulden der zuständigen Behörden hat unabhängig von der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit zur Katastrophe erheblich beigetragen. Dies kann und muss in der neuen Legislaturperiode durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden.“



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Datum: 24.04.2017 - 14:06 Uhr
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