PresseKat - EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: RHI AG / Einberufung zur Hauptversammlung

ID: 1477315

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
38. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG
am Freitag, dem 05. Mai 2017 um 10 Uhr,
im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

ISIN AT0000676903

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung, des Corporate Governance Berichtes und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2016 sowie des
Konzernabschlusses 2016 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
12.000 Stückaktien, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Ver­äußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien




eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen


II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 14. April 2017
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com unter der
Rubrik Investor Relations, Hauptversammlung 2017, zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2016; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 bis 8, * Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2
AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8, * Erklärungen der
Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf, * Formular für die Erteilung einer
Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, *
vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÃœR DIE TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 25.
April 2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis
des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02. Mai 2017
(24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege
und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur
anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000676903 im Text angeben)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die
die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt:

Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at
(Dabei können die Depotbestätigungen im

Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden gebeten
sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die
Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit
der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben
über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000676903, * Depotnummer andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
das Ende des Nachweisstichtages 25. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher
Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer
Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten RHI AG
Legal & Compliance
zH Herrn Mag. Robert Ranftler
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500-52
Per E-Mail anmeldung.rhi(at)hauptversammlung.at (Dabei

können die Vollmachten im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die
Vollmachten müssen spätestens bis 04. Mai 2017, 16:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.rhi-ag.com abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben
sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen
Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch
nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung
persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf
einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht. Als besonderer Service steht den Aktionären ein
Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rhi-ag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber
hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-0, Fax +43
1 8763343-49 oder E-Mail michael_knap(at)iva.or.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110,
118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder
Boten spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse RHI AG, zH Herrn Mag. Robert
Ranftler, Head of Legal & Compliance, 1100 Wien, Wienerbergstraße 9,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III)
verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach §
110 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 25. April 2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 50213 6281 oder RHI AG, zH Herrn Mag. Robert
Ranftler, Head of Legal & Compliance, 1100 Wien, Wienerbergstraße
9, oder per E-Mail an robert.ranftler(at)rhi-ag.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung(Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär
ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Der
Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu
Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelle und
individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich zu stellen, gerne aber auch in Textform. Fragen, deren
Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Telefax an +43 50213 6281 oder per E-Mail an
robert.ranftler(at)rhi-ag.com übermittelt werden.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der
Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein Aktionärsantrag
auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 25. April 2017 in der oben
angeführten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.

5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rhi-ag.com zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISSE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
289.376.212,84 und ist zerlegt in 39.819.039 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 39.819.039 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. 10.073 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262
Abs 29 AktG für kraftlos erklärt.

Wien, im April 2017

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
FAX: +43 (0)50213-6130
Email: rhi(at)rhi-ag.com
WWW: http://www.rhi-ag.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

Original-Content von: RHI AG, übermittelt durch news aktuell


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Delisting aller von immigon portfolioabbau ag begebenen und an der Wiener Börse
im geregelten Freiverkehr zum Handel zugelassenen Schuldtitel mit Wirkung auf
den Ablauf des 20 EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG / Einberufung zur Hauptversammlung
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Datum: 06.04.2017 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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