PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung

ID: 1479909

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017 um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
137. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Geschäfts­jahr 2016 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates sowie des Corporate Gover­nance Berichtes; Vorlage des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr
2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2016

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes für das Ge­schäftsjahr 2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Auf­sichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

5. Wahlen in den Aufsichtsrat

6. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder
des Auf­sichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 und die folgenden Geschäftsjahre

7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2018

8. Beschlussfassung über


1. den Widerruf der in der 136. ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2016
erteilten Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintra­gung
der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren
Tranchen - das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu
EUR 10.500.000,-- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs so­wie die




Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat fest­zusetzen, im
bisher_nicht_ausgenützten_Umfang, unter gleichzeitiger Er­mächtigung des
Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entspre­chenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tran­chen - das
Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 10.500.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 3.500.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
2. Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschlie­ßen und
c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. (3)

9. Beschlussfassung über



1. den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012
erteilten Er­mächti­gung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grund­kapital
binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsände­rung im
Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien unter Aus­schluss des Bezugsrechtes der Aktio­näre bei Ausgabe
von Aktien an Arbeit­nehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbunde­nen Unternehmens zu
erhöhen, unter gleichzei­tiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grund­kapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsände­rung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis
zu EUR 750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der
Aus­gabekurs und die Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichts­rates festgesetzt werden, durch Aus­gabe von Aktien gegen
Bar­einlage gegen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die
Ka­pitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitneh­mer, leitende
Ange­stellte, an die Beleg­schaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank
AG und Mitglieder des Vor­standes der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Ände­rungen der Sat­zung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
geneh­migten Kapital ergeben, zu beschlie­ßen;

2. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).

BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)

Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der
Gesell­schaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der
Hauptversammlung aufliegen:

* Vollständiger Text dieser Einladung

· Jahresabschluss mit Lagebericht

· Corporate Governance-Bericht

* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;

* Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
einzelnen Tages­ordnungspunkten * Lebensläufe und Erklärungen der
Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs. 2 AktG * Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm §
153 Abs. 4 AktG zu TOP 9 * Satzungsgegenüberstellung * Formular für
die Erteilung einer Vollmacht * Formular für den Widerruf einer
Vollmacht

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)

Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)

Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen
Be­schlussvorschlag samt Begründung enthalten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirt­schaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD ausgestellt sein. Die Depotbe­stätigung darf zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und
es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals errei­chen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am
21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
25. April 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere
Do­naulände 28, Ab­teilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.
Andreas Pachinger, zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, kön­nen der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform (schriftlich, Unter­schrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung über­mitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffen­den Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich
gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschla­genen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirt­schaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbe­stätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderli­chen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätes­tens am 5. Mai 2017,

* per E-Mail an die Adresse: sek(at)oberbank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist *
per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020
Linz, Un­tere Do­naulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 732 78-58 12

zugehen.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich
ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.oberbank.at zugäng­lich.

Anträge in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Vorausset­zung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptver­samm­lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nach­weisstichtages Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 11. Mai 2017,
24.00 Uhr (CET/ MEZ), aus­schließ­lich unter einer der nachgenannten
Adressen zuge­hen muss, nachzuweisen:

Per Post oder Boten: Oberbank AG

Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere Donaulände 28
4020 Linz

Per Telefax: +43 732 77 89 40

Per SWIFT: OBKLAT2L
Message Type MT598; unbedingt

bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132
angeben

Per E-Mail: markus.zehethofer(at)oberbank.at, wobei die
Depotbestätigung,
beispiels­weise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Depotbestätigung (§ 10a AktG)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwi­schen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT
CODE), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die
Bestätigung auf den Depotstand am 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ
bezieht.

Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegenge­nom­men.

Zutritt zur Hauptversammlung

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptver­sammlung. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führer­schein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversamm­lung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai
2017, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: Oberbank AG

Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Herrn Mag. Gerald Straka
Untere Donaulände 28
4020 Linz

Per Telefax: +43 732 78-58 12

Per E-Mail: sek(at)oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG
Per SWIFT: OBKLAT2L
Message Type MT598; unbedingt
bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132
angeben

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 105.921.900,-- und ist eingeteilt
in 32.307.300 Stamm- Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien.
Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1019 Stamm-Stückaktien
als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 202
Stück-Stammaktien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
32.306.079 Stück.

Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 8.00 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
_ Linz, im April 2017

Der Vorstand

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----------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache
veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist
rechtsverbindlich.

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer(at)oberbank.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 13.04.2017 - 07:49 Uhr
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