(ots) - Zum heute verkündeten Ergebnis der
Pflegemindestlohnkommission erklärt bpa Arbeitgeberpräsident und
Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:
"Gemeinsam haben wir uns in der Kommission auf die Empfehlung für
einen höheren Pflegemindestlohn ab dem 1.1.2018 verständigt. Das ist
eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte.
Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der
Pflegebranche.
Gleichzeitig haben wir in drei Punkten ein kräftiges
Ausrufezeichen für die wirtschaftliche Vernunft gesetzt. Der
Pflegemindestlohn steigt angemessen, die regionale Differenzierung
bleibt notwendig, aber der Unterschied zwischen Ost und West wird
abgeschmolzen und wir haben aus den Verhandlungen um einen
Mindestlohn keine staatlich einberufenen Ersatztarifverhandlungen
gemacht.
Es bleibt bei einem Pflegemindestlohn. Die
Pflegemindestlohnverordnung wird auch nicht mit weiteren Regelungen
zu unterschiedlichen Mindestlöhnen nach verschiedenen Tätigkeiten,
Mindesturlaub, Überstundenzuschläge und Urlaubsgeld überfrachtet.
Dies sind und bleiben feste Bestandteile von Tarifverhandlungen.
Damit hat die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einberufene
Kommission, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gleichermaßen
vertreten sind, auch ein klares Bekenntnis zur Tarifautonomie
abgegeben. Das ist auch angesichts des heraufziehenden
Bundestagswahlkampfs ein starkes Zeichen."
Die Empfehlung der Kommission lautet: Der Pflegemindestlohn soll
am 1.1.2018 im Westen von 10,20 EUR auf 10,55 EUR. Im Osten von 9,50
EUR auf 10,05 EUR steigen. Zum 1.1.2019 soll er im Westen auf 11,05
EUR und im Osten auf 10,55 EUR steigen. Ab 1.1.2020 soll er dann im
Westen 11,35 EUR und im Osten 10,85 EUR betragen.
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Für Rückfragen: Olaf Bentlage, Tel.: 030 / 20075593-20
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