(ots) - Prostituierte sollen ab Juli besser vor Zwang und
Gewalt geschützt werden. Per Gesetz will die Bundesregierung ab
Sommer mehr Kontrolle ins älteste Gewerbe der Welt bringen und
damit Sexarbeitern mehr Sicherheit garantieren. Unter anderem
werden für Prostituierte Ausweise verpflichtend, verbunden mit
einer Behörden-Registrierung. Doch Sachsen-Anhalt hat Probleme bei
der Umsetzung des Gesetzes, die Städte und Gemeinden können noch
nicht übernehmen. "Wir sind eines der letzten Länder, das in diesem
Punkt noch gar nicht vorangekommen ist", sagte Cornelia Lüddemann,
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, der in Halle
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Freitagausgabe).
Das Landes-Wirtschaftsministerium bestätigt auf Anfrage der
Zeitung, die Frist bis Juli sei nicht zu schaffen. Das Ressort
arbeite an einer Übergangslösung, so ein Sprecher. Vorübergehend
soll das Landesverwaltungsamt statt der Kommunen zuständig sein. Das
im Herbst 2016 beschlossene Gesetz - ein Lieblingsprojekt der
Grünen - bringt schärfere Regeln für Bordellbetriebe. Dazu zählen
auch Escortdienste, Straßen- und Wohnungsprostitution. Die
Gewerbeerlaubnis ist fortan an eine Zuverlässigkeits-Prüfung
gekoppelt, so werden künftig die Vorstrafen überprüft. "Damit
können wir das Gewerbe besser ausleuchten", so Lüddemann. "Wir haben
dann auch eine Handhabe, gegen Prostitution im Dunkelfeld, etwa in
Wohnungen, besser vorzugehen." Die Polizei geht davon aus, dass
Hunderte Sexarbeiter ihre Dienste so, fernab staatlicher Kontrolle
anbieten.
Derzeit haben nach dem Bericht in Sachsen-Anhalt 30 Bordelle eine
offizielle Gewerbeerlaubnis. Die meisten sind im Altmarkkreis
Salzwedel registriert (8). Es folgen der Salzlandkreis (7) und der
Burgenlandkreis (6). In Halle gibt es zwei Freudenhäuser, in
Magdeburg eins. Die Zahl der Prostituierten im Land ist aufgrund
derzeit fehlender Kontrolle unbekannt.
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