(ots) - Forderungen der Unions-Fraktion werden umgesetzt
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine umfassende
Verschärfung der Strafgesetze zum Wohnungseinbruch beschlossen. Dazu
erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker
Kauder:
"Die Wohnungseinbruchszahlen bewegen sich auf einem völlig
inakzeptablen Niveau. Endlich hat die SPD nach langem Zögern nun
nachgegeben und den Weg für die umfassende Strafverschärfung frei
gemacht. Diese hat die Unions-Bundestagsfraktion seit langem
angestrebt, war aber immer wieder auf ein Nein des Koalitionspartners
gestoßen.
Nach dem Kabinettsbeschluss wird die Unions-Fraktion nun alles
daran setzen, dass die notwendigen Gesetzesänderungen bis zum Sommer
im Bundestag verabschiedet werden können. Hier darf es keine
Verzögerungen geben. Wir wollen das Gesetz bereits in der kommenden
Sitzungswoche im Bundestag erstmals beraten.
Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Staat gerade gegen
diese Form der Kriminalität energischer vorgeht. Ein Einbruch in die
Wohnung oder in das Haus traumatisiert die Betroffenen auf das
Schwerste. Die Unions-Bundestagsfraktion hat darauf schon seit Jahren
hingewiesen und auch dafür gesorgt, dass die Bürger für
Sicherungsmaßnahmen Zuschüsse über die KfW beantragen können.
Polizei und Justiz werden mit den angestrebten Gesetzesänderungen
endlich effektiver gegen die Einbruchskriminalität vorgehen können.
Die Mindeststrafe wird auf ein Jahr Haft als Zeichen der Abschreckung
erhöht. Wohnungseinbruch wird damit zu einem Verbrechen erklärt. Die
Ermittler werden nun aber auch die sogenannte Vorratsdatenspeicherung
nutzen können, um mehr Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Dafür
hatte sich nicht zuletzt der Deutsche Richterbund eingesetzt, der
ansonsten Gesetzesverschärfungen eher zurückhaltend sieht. Umso
unverständlicher war das Zögern der SPD in den vergangenen Wochen,
obwohl der Koalitionsausschuss Ende März eigentlich einen klaren
Beschluss gefasst hatte.
Eine Aufklärungsquote von gerade einmal 17 Prozent ist entschieden
zu wenig, zumal letztlich nach Untersuchungen nur drei Prozent der
Täter auch wirklich verurteilt werden. Solche Zahlen sind eine
Belastung für den Rechtsstaat.
Länder wie Nordrhein-Westfalen, wo die Einbruchszahlen besonders
hoch sind, müssen mehr Personal in Polizei und Justiz abstellen, um
die neuen Gesetze auch anzuwenden. Paragrafen auf dem Papier nützen
wenig, wenn sie nicht angewandt werden und das Recht damit nicht
durchgesetzt wird."
Hintergrund:
Für den Zeitraum 2015 bis 2017 wurden bereits zehn Millionen Euro
pro Jahr für das KfW-Förderprogramm zur Sicherung von Fenstern und
Haustüren bereitgestellt. Wegen der großen Nachfrage hatte die
Unions-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass dieser Betrag auf 50
Millionen Euro pro Jahr aufgestockt wird. Damit das Programm auch
Mietern nützt, werden nun auch künftig bereits Umbaumaßnahmen ab 500
Euro mit einem zehnprozentigen Zuschuss der KfW gefördert. Bislang
mussten 2000 Euro investiert werden.
Rund 40 Prozent der Einbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken.
Das zeigt, Prävention ist besonders wirksam. Daneben hatte die
Unions-Bundestagsfraktion schon seit langem die nun beschlossenen
Strafverschärfungen gefordert.
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