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Gutscheine für den Tierschutz: Empfänger von Transfereinkommen sollten bei der Versorgung ihrer Heimtiere unterstützt werden

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(ots) - Anlässlich der Bundestagswahl 2017 fordern die
Tierschutzorganisation TASSO e.V. und der Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe (ZZF): Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die
Tiere halten, sollten zusätzlich zum Regelsatz Gutscheine für
Tierbedarf erhalten.

Das Leben mit Heimtieren macht zufrieden und glücklich und hat
einen positiven Einfluss auf das Stress-Empfinden. Das bestätigen
zumindest über zwei Drittel der Tierhalter laut einer repräsentativen
Umfrage der Gesellschaft für innovative Marktforschung (GIM) im
vergangenen Jahr*. Auch für Menschen, die Transfereinkommen erhalten,
sind Heimtiere wichtige Begleiter. Das Zusammenleben mit Heimtieren
kann Arbeitslosen und Rentnern dabei helfen, den Alltag zu
strukturieren und aktiv zu bleiben. Anlässlich der Bundestagswahl
2017 appellieren TASSO e.V. und Zentralverband Zoologischer
Fachbetriebe e.V. (ZZF) deshalb an die im Bundestag vertretenen
Parteien, dass Empfänger von Transfereinkommen, die Tiere halten,
zusätzlich zum Regelsatz bei der Haltung ihrer Heimtiere unterstützt
werden.

"Unverschuldet in finanzielle Not geratene Menschen sollten sich
nicht von ihren Tieren trennen müssen. Auch zum Schutz der Tiere
dürfen finanzielle Gründe nicht dazu führen, dass Empfänger von
Transfereinkommen ihre Heimtiere nicht mehr tiergerecht versorgen
können oder abgeben müssen", erklärt ZZF-Präsident Norbert
Holthenrich.

Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO, ergänzt:
"Mit einer Unterstützung könnte vermieden werden, dass Hunde und
Katzen durch den Verlust ihrer gewohnten Umgebung und ihrer
Bezugspersonen unnötig leiden. Zudem würde sich so die Zahl der
Abgabetiere in den Tierheimen verringern. Für die Tierheime, von
denen viele in ihrer Existenz bedroht sind, könnte dies zu einer




spürbaren Entlastung führen."

Beide Verbände treten dafür ein, dass Alg-II-Bezieher und Bezieher
von Grundsicherung im Alter in der Lage bleiben müssen, ihre Tiere
tiergerecht zu versorgen. Ein Teil des monatlichen Bedarfs für
Futter, Pflege, Tierarztbesuch und weitere Kosten für Tiere könnte
über Gutscheine abgedeckt werden.

Die Betroffen erhalten dabei gegen Nachweis der Tierhaltung
bereits vor Beginn des Bezugs von Alg II Gutscheine, die bei
Händlern, Tierärzten und anderen Leistungserbringern eingelöst werden
können.

Zur Verhinderung von Missbrauch sollten die Gutscheine
personalisiert, nicht übertragbar und mit einem Verfallsdatum
versehen sein.

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Pressekontakt:
Antje Schreiber
Telefon 0611/447553-14

Marie-Christin Gronau
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Datum: 24.05.2017 - 15:17 Uhr
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