PresseKat - Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerdenäußern

Bundesregierung muss sich zu Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerdenäußern

ID: 1493985

(ots) - Das Bundesverfassungsgericht will zwei
Verfassungsbeschwerden von PIRATEN und 6.000 Bürgern gegen die
umstrittene Bestandsdatenauskunft zur Identifizierung von
Internetnutzern und zur Anfrage von Passwörtern prüfen. Es hat die
Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten aufgefordert, bis zum
30. Juli 2017 Stellung zu beziehen.[1][2]

Der Kieler Abgeordnete und Sprecher der Piratenpartei Deutschland
für Datenschutz, Patrick Breyer und Katharina Nocun, ehemalige
Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland, haben
2013 als Erstbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das
Bestandsdatengesetz eingereicht. Vertreten werden sie durch den
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten
hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Die
Kläger sehen dieses Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen
Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung.

Patrick Breyer erklärt dazu: "Ich hoffe, dass das
Bundesverfassungsgericht diesen staatlichen Angriff auf die
Vertraulichkeit unserer Passwörter und unsere Anonymität im Internet
stoppt. Menschen in Notlagen, Wirtschaftsunternehmen,
Regierungsbehörden, Journalisten, politische Aktivisten - sie alle
sind in bestimmten Situationen auf anonyme Kommunikation und
Internetnutzung angewiesen. Wer die Freiheit aufgibt, um etwas
Sicherheit zu gewinnen, der ist nur einen Regierungswechsel vom
autoritären Überwachungsstaat entfernt."

Geprüft wird erstens eine Sammel-Verfassungsbeschwerde von knapp
6.000 Personen gegen das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft (1
BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13). Die Beschwerde beanstandet u.a. das
Fehlen einer eindeutigen und normenklaren gesetzlichen Regelung,
unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugangssicherungscodes wie




Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben
dürfen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext:
https://stopp-bda.de/

Karlsruhe prüft zweitens eine Verfassungsbeschwerde von sechs
Landtagsabgeordneten der Piratenpartei gegen das
schleswig-holsteinische Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft und
gegen das Telemediengesetz (1 BvR 1732/14). Diese Beschwerde richtet
sich nicht nur gegen Datenauskünfte von Telekommunikationsanbietern
wie der Telekom, sondern auch von "Telemedien-Diensteanbietern" wie
Facebook, Google oder Twitter. Sie will die Herausgabe von Daten über
Internetnutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten
einschließlich ihrer Passwörter ohne richterliche Anordnung bereits
bei Verdacht von Bagatelldelikten stoppen.

Weitere Informationen und die Beschwerdeschrift im Volltext:
http://ots.de/kHWvY

Quellen:

[1] Bundesverfassungsgericht zur ersten Verfassungsbeschwerde (Bund),
http://ots.de/EAmrA
[2] Bundesverfassungsgericht zur zweiten Verfassungsbeschwerde
(Schleswig-Holstein), http://ots.de/th2HQ
[3] http://www.bestandsdatenauskunft.de

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Datum: 29.05.2017 - 14:40 Uhr
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