(ots) - Das Dilemma, in dem sich viele Mediziner sehen,
ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Auch die Leipziger Richter
halten es für real und verweisen darauf, dass Suizidbeihilfe für
einen Arzt mit "erheblichen rechtlichen Risiken" verbunden sei. Ob
das Verbot Bestand hat, wird das Bundesverfassungsgericht
entscheiden. Ein Wunsch sei an dieser Stelle aber erlaubt - der
Wunsch, dass sich das Vermächtnis des verstorbenen CDU-Politikers und
Theologen Peter Hintze erfüllen möge. Er hatte sich im Bundestag
(leider vergeblich) dafür eingesetzt, dass "am Sterbebett nicht
Staatsanwälte stehen, sondern Angehörige und Ärzte.
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