Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche ist gegen den Widerstand des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. in Kraft gesetzt worden.
(firmenpresse) - bvse.de Der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche ist seit dem 01. Januar 2010 in Kraft. Das teilte heute das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage von bvse.de mit.
Die entsprechende Rechtsverordnung sei am 31. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und habe nun Rechtskraft erlangt. Eine gesonderte Pressemitteilung, die auf diese Neuregelung hinweise, sei bisher nicht geplant. Vielmehr solle noch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen (www.bmas.de).
Damit gilt nun für alle in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,02 Euro/Stunde.
In einem Schreiben an den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., der sich gegen die Einführung des Mindestlohnes ausgesprochen hatte, hatte zuvor Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle MdB mitgeteilt, dass er sich dafür eingesetzt habe, dass das im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluierungsverfahren kurzfristig eingeleitet werde.
Die Entscheidung über den Fortbestand oder die Aufhebung des Mindestlohns werde daher davon abhängig sein, so Brüderle in seinem Schreiben an bvse-Präsident Burkhard Landers und bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, "ob der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche keine negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wettbewerb hat".
Im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. sind mehr als 600 vorwiegend mittelständisch strukturierte Unternehmen organisiert, die als qualifizierte Umweltdienstleister einen Gesamtumsatz von über 10 Milliarden EURO vorweisen können, den sie mit weit mehr als 50.000 Beschäftigten erwirtschaften.
Jörg Lacher
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