Reduzierter Mehrwertsteuersatz auf elektronische Presseprodukte /
Presseverleger: Empfehlung des Europäischen Parlaments mahnt Ministerrat zu schneller Entscheidung
(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen
ausdrücklich die gestern mit großer Mehrheit angenommene Empfehlung
des Europäischen Parlaments, wonach es den Mitgliedsstaaten
freigestellt werden soll, den Mehrwertsteuersatz für digitale
Zeitungen, Periodika und E-Books dem jeweiligen reduzierten
Mehrwertsteuersatz anzupassen. "Nun ist es aber auch höchste Zeit,
dass der letztlich zuständige EU-Ministerrat diese überfällige
Entscheidung nicht mehr auf die lange Bank schiebt", sagte eine
Sprecherin der beiden Verlegerverbände. "Wir haben es nie verstanden,
warum digitale Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern
anders behandelt werden sollten als die gedruckten Exemplare."
In Deutschland gilt für gedruckte Presseprodukte der reduzierte
Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen
der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
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Datum: 02.06.2017 - 11:28 Uhr
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