(ots) - Aktuelle Verlängerung hin oder her: Die
Zwangsmaßnahmen zulasten der pharmazeutischen Industrie haben schon
lange keine Grundlage mehr und müssen daher beendet werden. Das
bekräftigt der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI),
nachdem er bereits zum wiederholten Mal Auskunftsanspruch nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geltend gemacht und die für die
Verlängerung des Preisstopps maßgeblichen Arbeitsdokumente im
Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesichtet hat. "Die in
Krisenzeiten eingeführte Maßnahme ist angesichts guter Konjunkturlage
und der komfortablen Situation der GKV mit ihren
Milliardenüberschüssen nicht zu rechtfertigen", sagt der
BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf.
Der Preisstopp und die Zwangsrabatte waren während der Finanzkrise
2009 wegen der drohenden Verschlechterung der Gesamtwirtschaftslage
eingeführt worden. Diese blieb aus, trotzdem wurden die Maßnahmen
schon mehrmals ohne Not verlängert: "Die vom BMG jetzt vorgebrachte
Einschätzung, dass eine Aufhebung des Preismoratoriums
Ausgabensteigerungen zur Folge hätte, die sich unmittelbar auf den
Zusatzbeitrag auswirken würden, lasse ich als Begründung nicht
gelten", so Zentgraf. "Damit entkoppelt man das Preismoratorium von
seinem ursprünglichen Sinn als Stütze der GKV in Krisenzeiten und
rechtfertigt eine Zwangsmaßnahme mit hypothetischen
Zukunftsszenarien. Die Belastungen der Pharmaindustrie werden
institutionalisiert und dagegen wehren wir uns!" sagt Zentgraf.
Die Einschätzung des BMG, dass von der Außenwirtschaft keine
Impulse für die deutsche Konjunktur ausgehen, irritiert angesichts
von Exportrekorden und internationalen Diskussionen über deutsche
Handelsbilanzüberschüsse sehr. Die in den letzten Jahren immer wieder
gerne ins Feld geführte Begründung, die Belastungen der Hersteller
seien verhältnismäßig gering, da sie ihre Umsätze vor allem im
Ausland erzielten, war aus Verbandssicht ein Affront. "Wenigstens auf
diese Begründung wird in der aktuellen Bewertung verzichtet. Denn sie
ist falsch: Unsere Branche besteht zu über 90 Prozent aus
standortgebundenen, mittelständischen Unternehmen, die ihre Umsätze
primär in Deutschland erzielen und erheblich von den Zwangsmaßnahmen
betroffen sind", sagt Zentgraf. Wenn man weiß, dass für einen
Ausnahmeantrag auf Befreiung vom Moratorium der Bankrott des
Gesamtunternehmens bevorstehen muss, ist es zynisch zu betonen, dass
es kaum Anträge auf Befreiung vom Zwangsrabatt wegen schwieriger
wirtschaftlicher Lage gegeben habe: "Müssen Unternehmen erst
reihenweise insolvent werden, bevor das BMG die Zwangsmaßnahmen als
unzumutbar ansieht? Natürlich müssen Unternehmen vorher reagieren,
zum Beispiel indem sie sich von den betroffenen Produkten
verabschieden. Diese "Begründung" bleibt ein Affront." so der
BPI-Vorstandsvorsitzende.
Das Bundesgesundheitsministerium stützt sich in seiner Begründung
zur Aufrechterhaltung der Zwangsmaßnahmen ausschließlich auf interne
Vermerke und externe Stellungnahmen, neutrale Gutachten wurden dem
BPI zum wiederholten Male nicht vorgelegt. Zentgraf: "Wir werden
gegenüber dem BMG weiter auf ein Ende der Zwangsmaßnahmen drängen und
uns nicht mit Stellungnahmen - besonders der Krankenkassen - und
internen Einschätzungen zufrieden geben. Die Pharmaindustrie wird zu
Unrecht dauerhaft belastet und damit der Standort Deutschland
gefährdet."
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann (stellv. Pressesprecher), Tel.
030/27909-123, E-Mail: aaumann(at)bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell