(ots) - Erfolg für den NDR in der juristischen
Auseinandersetzung mit der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel: Die
Politikerin hat ihre Beschwerde gegen einen Beschluss des
Landgerichts Hamburg zurückgenommen. Gegenstand dieses Beschlusses
war eine Äußerung des Moderators Christian Ehring in der
Satire-Sendung "extra 3" vom 27. April: Ehring hatte sich in seiner
Moderation konkret auf die Forderung von Alice Weidel bezogen, "die
politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte", und
kommentierte: "Jawoll. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst
uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht. War das
unkorrekt genug? Ich hoffe!" Das Landgericht Hamburg hatte in seinem
Beschluss vom 11. Mai den Antrag von Alice Weidel auf Erlass einer
einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen die Bezeichnung als
"Nazi-Schlampe" zurückgewiesen: Es handele sich dabei um Satire, die
im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt
sei. Frau Dr. Weidel habe mit ihrer Äußerung selbst einen aktuellen
Anlass für die satirische Auseinandersetzung geliefert. Als
Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der
Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen.
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