Was ist erlaubt, was nicht? Und was passiert, wenn gegen den eigenen Arbeitgeber eine Klage eingereicht wird? Gerade in rechtlichen Fragen ist die Unsicherheit groß, die Kenntnis juristischer Regeln begrenzt und vor allem die Motivation häufig unklar.
(firmenpresse) - Was ist erlaubt, was nicht? Und was passiert, wenn gegen den eigenen Arbeitgeber eine Klage eingereicht wird? Gerade in rechtlichen Fragen ist die Unsicherheit groß, die Kenntnis juristischer Regeln begrenzt und vor allem die Motivation häufig unklar.
Viele Regelungen am Arbeitsplatz sind unklar, weil sie nie diskutiert wurden, die Rechtslage unbekannt ist und die Absichten des Chefs durchaus verständlich erscheinen. Dies betrifft Fragen wie: Muss ein Arbeitgeber über die Gründe länger andauernder Krankheit aufgeklärt werden? Ist das Surfen im Internet während der Arbeitszeit erlaubt? Darf der Arbeitgeber persönliche Daten der Angestellten nutzen? Darf die Arbeitsleistung durch Datenerfassung oder Videotechnik kontrolliert werden?
Wie in den meisten ungeklärten Fragen kommt es erst dann zu einer Aufarbeitung und Beantwortung, wenn unrechtmäßiges Handeln zufällig bekannt wird. Solange sich niemand beschwert, widerrechtliche Strategien nicht auffallen oder so versteckt stattfinden, dass wirklich erst ein Zufall sie aufdecken kann, herrscht eine Einigkeit, die weder abgesprochen noch akzeptiert ist.
•Das weiß man doch
•Das war schon immer so
•Das geht nicht anders
lauten die stets wiederkehrenden Argumente, die es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schwer machen, ungeklärte Zustände auf die Tagesordnung zu setzen bzw. sich über ein Unrecht zu beschweren. Dies sind häufig die Argumentationsstrategien, auf die sich Arbeitgeber zurückziehen, wenn erste Anfragen bezüglich einer seltsamen Strategie gestellt werden.
TIPP: Bevor Sie den Arbeitgeber auf eine in Ihren Augen unrechtmäßige Strategie ansprechen, machen Sie sich kundig bzw. holen Sie sich Unterstützung. Ein Betriebs- oder Personalrat sollte sich mit den aktuellen Rechtsgrundlagen auskennen bzw. sich im vertrauensvollen Rahmen kundig machen können. Gibt es eine solche vertrauenswürdige Anlaufstelle im Unternehmen nicht, kann eine Rechtsauskunft von professioneller Seite sinnvoll sein.
Wird eine Praxis im Unternehmen in Frage gestellt, formieren sich augenblicklich Unterstützer und Gegner. Der Unmut, der entsteht, dreht sich nicht um die Frage, wer nun im Recht ist, sondern um die Verletzung von Gefühlen, um die Störung des Betriebsfriedens, um die Irritation aller, die ebenfalls involviert sein könnten. Für jene, die eine Gewohnheit im Unternehmen hinterfragen und überprüfen möchten, gibt es nur eine Möglichkeit, um das eigene Gesicht zu wahren: Diese Frage an die Gerichte übergeben.
•Werde ich dann entlassen?
•Will ich dort weiterarbeiten?
Diese Frage wird sich im Lauf des Prozesses beantworten oder sich in der Art und Weise zeigen, wie das Unternehmen reagiert. Ist das Vertrauensverhältnis grundsätzlich zerstört, wird eine Fortsetzung der Anstellung wenig sinnvoll sein. Unter Umständen werden auch schon während der gerichtlichen Untersuchungen Angebote unterbreitet, die eine Auflösung des Arbeitsvertrages zum Inhalt haben. Wer den juristischen Weg einschreitet, hat immer auch einen vertrauensvollen Partner bzw. Partnerin an der Seite: den eigenen Rechtsbeistand. Aufgrund von Berufserfahrung und Kenntnis vergleichbarer Situationen sind Tipps aus diesem Munde durchaus bedenkenswert. Aber es geht auch anders.
Eine Zusammenarbeit von Unternehmen und Beschäftigten zur Klärung strittiger Fragen führt zu einem beiderseitigen Gewinn – Entlastung und Erkenntnis für eine fortgesetzte und konstruktive Zusammenarbeit. Werden ungeklärte Sachverhalte vor Gericht verhandelt, geht damit auch die Veröffentlichung dieser strittigen Fragen einher. Dem schließt sich ein Sturm in den Medien und sozialen Netzwerken an, der einen Imageschaden zur Folge haben kann. Auch wenn ein Urteil schließlich gerecht und für alle Seiten tragbar verkündet wird, ist es die Ungerechtigkeit, die im Gedächtnis bleibt und über die geredet wird. Die Menschen vergessen es irgendwann, das Internet jedoch nicht.
Das Management-Institut Dr. A. Kitzmann ist ein Weiterbildungsanbieter, der sich vornehmlich an Führungskräfte aus Wirtschaft und Verwaltung wendet. Das Institut ist 1975 gegründet worden und hat sich auf die Weiterbildung von Führungskräften spezialisiert.
Das Institut bietet Weiterbildung in Form von offenen und Inhouse Seminaren sowie Einzelcoachings, Workshops und Vorträgen an. Offene Seminare werden zu mehr als 75 verschiedenen Themen an den Standorten Münster, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Wien und Zürich angeboten. Firmeninterne Weiterbildungsmaßnahmen werden in der gesamten DACH-Region durchgeführt.
Management-Institut Dr. A. Kitzmann
Dr. Jana Völkel-Kitzmann
Geschäftsführung
Dorpatweg 10 | 48159 Münster | Germany
Tel.: +49 251 - 20 20 5-21 | Fax: +49 251 - 20 20 5-41
Email: jvk(at)kitzmann.biz
Internet: www.kitzmann.biz
Folgen Sie uns online: www.kitzmann.biz/followus
Weiterbildungs-Newsletter: www.kitzmann.biz/kontakt
YouTube-Kanal: www.youtube.com/user/DrKitzmannSeminarTV
Standorte für offene Seminare:
Münster, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Wien, Zürich
Management-Institut Dr. A. Kitzmann
Dr. Jana Völkel-Kitzmann
Geschäftsführung
Dorpatweg 10 | 48159 Münster | Germany
Tel.: +49 251 - 20 20 5-21 | Fax: +49 251 - 20 20 5-41
Email: jvk(at)kitzmann.biz
Internet: www.kitzmann.biz
Folgen Sie uns online: www.kitzmann.biz/followus
Weiterbildungs-Newsletter: www.kitzmann.biz/kontakt
YouTube-Kanal: www.youtube.com/user/DrKitzmannSeminarTV
Standorte für offene Seminare:
Münster, Hamburg, Berlin, Frankfurt, München, Wien, Zürich