(PresseBox) - Mit teils heftigen finanziellen Auswirkungen mĂŒssen Konzerne ab 2019 rechnen. Der neue Leasingstandard IFRS 16 erfordert nĂ€mlich, dass gemietete und bislang auĂerbilanzielle Vermögenswerte in der Unternehmensbilanz aufgefĂŒhrt werden.
Kaum sind IFRS 9 und IFRS 15 ab 2018 eingefĂŒhrt, folgt der nĂ€chste Streich des Standardsetters International Accounting Standards Board (IASB). Mit IFRS 16 wird ab 2019 ein neuer Standard anzuwenden sein, der von allen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen einen hohen Anpassungsaufwand fordert und durch verschiedene Effekte potenziell auch Auswirkungen auf den Mittelstand haben kann.
Neuer IFRS 16 fĂŒr LeasinggeschĂ€fte
Der neue Standard ersetzt den IAS 17. Auf den ersten Blick ergeben sich fĂŒr Leasinggeber ? sprich Vermieter ? erst einmal keine Ănderungen. Mieter und somit ein GroĂteil der IFRS-bilanzierenden Unternehmen sollten aber unruhig werden. Denn vorerst sind alle Miet- und LeasingvertrĂ€ge zu aktivieren, und in gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit zu passivieren. Das Operating Leasing ? und damit die auĂerbilanzielle Behandlung von MietvertrĂ€gen ? wurde ersatzlos gestrichen. Durch die Abschaffung des Operating Leasing kommt es nun bei den betroffenen Unternehmen zu der bisher vermiedenen BilanzverlĂ€ngerung und den damit verbundenen negativen Folgen insbesondere fĂŒr die Eigenkapitalquote.
Gleichzeitig fĂ€llt der Mietaufwand nicht mehr, wie bisher vom IAS 17 gefordert, linear ĂŒber die Laufzeit an, sondern wird degressiv ĂŒber die Laufzeit verteilt, indem bei den Leasingnehmern lineare Abschreibungen und degressiv verteilte Zinsaufwendungen anfallen. Insgesamt dĂŒrften die Auswirkungen auf die AbschlĂŒsse der Leasingnehmer durchaus beachtlich sein. Insbesondere leasingintensive Branchen, zum Beispiel Fluggesellschaften, mĂŒssen ihr GeschĂ€ftsmodell ĂŒberdenken. ?Betroffene Unternehmen sollten schnellstmöglich in Bonivereinbarungen und DarlehensvertrĂ€ge schauen, ob dort aufgefĂŒhrte Kennzahlen betroffen sind, und gegebenenfalls das GesprĂ€ch mit Management und Banken suchen?, rĂ€t Dr. Tobias Gohla, Manager bei Ecovis in MĂŒnchen.
Keine Regel ohne Ausnahme
Der Standardsetter hat erfreulicherweise jedoch auch Ausnahmen zugelassen. Direkt als Aufwand erfasst werden können insbesondere
?Auszahlungen fĂŒr kurzfristige MietvertrĂ€ge unter einem Jahr
?Mietzahlungen fĂŒr Vermögenswerte unter 5.000 US-Dollar, wobei hier jeder Vermögenswert einzeln betrachtet wird. Somit ist beispielsweise auch ein Vertrag ĂŒber zehn Kopierer im Gesamtwert von 10.000 Euro nicht als Leasingvermögenswert zu aktivieren.
Da fĂŒr das vorangehende Jahr ? beim IFRS 16 somit ab 2018 ? entsprechende IFRS-16-konforme Zahlen vorliegen mĂŒssen, ist eine rasche Reaktion angesagt. ?Ob ein Wahlrecht besteht, sollten Unternehmen mit ihrem persönlichen Berater direkt besprechen?, rĂ€t Katja Nötzel, WirtschaftsprĂŒferin und Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig. Somit haben die meisten Unternehmen kein Jahr mehr Zeit, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, um ab dem 1. Januar 2018 mit der Aufzeichnung der konformen Daten zu beginnen. Die Unternehmen sollten fĂŒr alle MietvertrĂ€ge, die im Unternehmen existieren, die Basisdaten in einer einheitlichen Datenbank erfassen. AnschlieĂend ist zu entscheiden, welche VertrĂ€ge von den Ausnahmen betroffen sind und welche in Zukunft fĂŒr eine BilanzverlĂ€ngerung sorgen. FĂŒr diese sogenannten schĂ€dlichen VertrĂ€ge sind weitere fĂŒr Anhang und Bewertung relevante Daten zu erheben. Es ist zu erwarten, dass die meisten VertrĂ€ge unter die Ausnahmen fallen, denn nicht jeder Kopierer ist zu aktivieren. Gleichzeitig ist aber auch zu erwarten, dass gerade die werthaltigen MietvertrĂ€ge bilanziell zu erfassen sind. Hierunter werden regelmĂ€Ăig Firmen wagen, Mietimmobilien, Produktionsmaschinen oder eben auch Flugzeuge fallen.
Bedeutung fĂŒr den Mittelstand
Welche Auswirkungen der IFRS 16 auf mittelstĂ€ndische Unternehmen hat, ist noch nicht zu Ende diskutiert. Langfristig gesehen stellt sich jedoch die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber eine Ă€hnliche Richtung fĂŒr LeasinggeschĂ€fte im Handelsgesetzbuch (HGB) einschlĂ€gt oder KMU eine ĂŒberarbeitete Version des IFRS anwenden mĂŒssen. Dabei kann der Mittelstand jedoch von den Erfahrungen der kapitalmarktorientierten Unternehmen profitieren, beispielsweise vom Aufbau der MietvertrĂ€ge-Datenbanken. Mit diesen kann das Management zukĂŒnftige Belastungen, die aus MietvertrĂ€gen entstehen, auch heute schon wesentlich besser abschĂ€tzen.
Spannend: die kurzfristigen Effekte
Obwohl ein GroĂteil der Unternehmen in Deutschland nicht kapitalmarktorientiert ist, gehören viele als Tochtergesellschaften zu kapitalmarktorientierten Konzernen oder zu Konzernen, die IFRS freiwillig anwenden und damit direkt betroffen sind. Spannend wird es sein, wie mit der Forderung des IASB umgegangen wird, dass als Kapitalisierungszinssatz fĂŒr die Berechnung des Leasingvermögenswertes der interne Zinssatz der Vermieter heranzuziehen ist. ?Die Forderung zieht nach sich, dass Vermieter ihren GeschĂ€ftspartnern die interne Kalkulation offenlegen?, erklĂ€rt Dr. Tobias Gohla. Noch spannender wird, wie Unternehmen, die beispielsweise ein GrundstĂŒck an eine nach IFRS-bilanzierende (Tochter-)Gesellschaft vermieten und selbst bisher keine BerĂŒhrungspunkte mit den IFRS (oder KapitalisierungszinssĂ€tzen) hatten, dieses handhaben werden. ?Allein aus der Marktstellung ihrer Mieter wird solchen Unternehmen kaum etwas anderes ĂŒbrig bleiben, als sich mit der Thematik zu beschĂ€ftigen?, sagt Gohla.
Katja Nötzel, WirtschaftsprĂŒferin und Steuerberaterin bei Ecovis in Leipzig
Dr. Tobias Gohla, Manager bei Ecovis in MĂŒnchen
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstĂŒtzt mittelstĂ€ndische Unternehmen. In Deutschland zĂ€hlt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen BĂŒros sowie weltweit in Partnerkanzleien in ĂŒber 60 LĂ€ndern. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen, inhabergefĂŒhrte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen.
DarĂŒber hinaus steht die Ecovis Akademie fĂŒr fundierte Ausbildung sowie fĂŒr kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewĂ€hrleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
www.ecovis.com
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