(firmenpresse) - Die für Verbraucherschutz in der EU zuständige Kommissarin Jourova hatte seit langer Zeit öffentlich eine Entschädigung der vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher nach dem Vorbild der USA gefordert. Doch eine Entschädigung der Verbraucher hat auch Jourova nicht durchsetzen können, wie VW und die EU-Kommission am 14.6.2017 bekannt gaben.
Stattdessen verpflichtet sich VW freiwillig, dass Volkswagen “eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird.” VW betont gleichzeitig, es handele sich nicht um eine Garantie.
Doch was Jourova als einen Sieg feiert, ist bei genauerem Hinsehen eine Bankrotterklärung der EU-Kommission gegenüber VW. Denn die jetzt getroffene Selbstverpflichtung von VW sagt nicht mehr aus als Selbstverständlichkeiten, nämlich, dass VW jetzt “Beschwerden (…) aufgreifen wird”. Bis dato handelt VW im Abgasskandal nach dem Motto “immer nur das zugeben, was ohnehin schon öffentlich bekannt ist” sowie “immer nur das zugestehen, was sich ohnehin nicht mehr vermeiden lässt”. Wer - wie VW - heute bekannt gibt, Beschwerden seiner Kunden über Mängel am Update erst nach Intervention der EU-Kommission ernst nehmen zu wollen, sagt im Kern, dass er es gestern gerade nicht getan hat. Entgegen aller Beteuerungen von VW-Chef Müller zum Trotz.
Jourova hat sich verspielt. Sie dachte offenbar, mit öffentlichem Druck und der reinen Autorität der EU-Institutionen VW zu Gunsten der Verbraucher beeindrucken zu können. Das hat offensichtlich nicht geklappt, wenn VW heute nur dass zusichert, was man ohnehin vom Weltkonzern erwartet hätte. VW saß von Anfang an am längeren Hebel und wusste, dass Jourova weder eine rechtliche Handhabe haben würde noch dass der politische Druck der EU-Kommission im Ergebnis gefährlich werden könnte.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Doch gibt es auch gute Nachrichten für Verbraucher. Denn gescheitert ist abermals nur das Verlangen nach freiwilligen Zahlungen von VW an Kunden in Europa. Über die Chancen vor Gericht sagt das nichts aus. Denn ganz unabhängig ist zu beantworten, ob VW nicht auf Basis geltenden europäischen Rechts den Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Gerichte und Verbraucherrechtsexperten haben in Deutschland diese Frage bereits eindeutig bejaht. So wurde der VW-Konzern bereits mehrfach verurteilt, Kaufpreise an die Betroffenen zurückzuzahlen und die Autos zurückzunehmen. Wer in Zeiten kommender Dieselfahrverbote mit seinem Auto hadert wird dies dankbar annehmen. Die Gerichte liefern also weiterhin das, was die EU-Kommission gerne erreicht hätte: Gerechtigkeit im Abgasskandal.
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