Diese Woche hat die Verbraucherplattform die 30.000 Marke erreicht. myRight vertritt nun 30.000 Kläger gegen VW im Abgasskandal vor Gericht. Der Anmeldeschluss für die Sammelklage wurde deswegen auch verlängert. Bis zum 15.7.2017 können sich VW Geschädigte bei myRight melden.
(firmenpresse) - Wie die Verbraucherschutzplattform myRight heute mitteilte, hätte die Diskussion um Dieselfahrverbote sowie die jüngsten Gerichtsurteile offenbar noch einmal viele Menschen dazu bewegt, ihr Recht im Abgasskandal einzufordern und sich an der Sammelklage zu beteiligen.
Zuletzt hatte das Landgericht Arnsberg den VW-Konzern zur Rücknahme eines Abgasskandal-Autos sowie zur Rückzahlung des Kaufpreises an den Kunden verurteilt. Volkswagen verzichtete erstmalig darauf, in Berufung zu gehen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Bei der myRight-Sammelklage können alle Betroffenen des Dieselskandals mitmachen, die ihr Auto vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 gekauft haben. Die Sammelklage bezieht daher alle betroffenen Marken des VW-Konzerns ein: VW, Audi, Porsche, Seat und Skoda.
myRight bekommt nur bei Erfolg eine Provision. Ist myRight nicht erfolgreich, übernimmt die Verbraucherschutzplattform alle Kosten für Gerichte und Anwälte selber: Für die Kläger entstehen dann keinerlei Kosten. Wer sich auch die Erfolgsprovision sparen möchte, kann seine Rechtsschutzversicherung nutzen. myRight arbeitet mit der renommierten Kanzlei Hausfeld zusammen, die bereits in die Sammelklagen in den USA gegen VW involviert war.
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